«Am 25. September 2022 lehnte die St.Galler Stimmbevölkerung einen Sonderkredit in der Höhe von 35 Mio. Franken für das Projekt Wil West ab. 52,58 Prozent des Volkes und 62 der 77 Gemeinden stimmten Nein. Nun plant die St.Galler Regierung, das Grundeigentum des Kantons St.Gallen an den Kanton Thurgau zu verkaufen, damit dieser das Areal erschliessen, entwickeln und vermarkten könne.
Nur gegen Arealentwicklung
Die St.Galler Regierung ist der Meinung, dass sich das Volk lediglich gegen die Arealentwicklung durch den Kanton St.Gallen ausgesprochen habe, nicht aber gegen Wil West an sich. Noch in der Antwort der Regierung zur dringlichen Interpellation 51.23.01 vom 14. Februar 2023 hielt diese fest: ‹Zuständig für einen allfälligen Verkauf des Areals ist aufgrund der Vorgaben von Kantonsverfassung (sGS 111.1) und Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1) abschliessend der Kantonsrat. Es ist gemäss den rechtlichen Vorgaben nicht zulässig, den entsprechen den Beschluss der Volksabstimmung zu unterstellen.› Hingegen war im St.Galler Tagblatt vom 15. Dezember 2023 von Seiten der Regierung die Aussage zu lesen, dass sie die Möglichkeit schaffen wird, ‹dass man das Referendum gegen das Geschäft ergreifen kann›. Diese, an sich positive 180-Grad-Wende der St.Galler Regierung bei den Volksrechten wirft Fragen auf.
Zu welchem Preis?
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Zu welchem Preis wird das Land an den Kanton Thurgau verkauft? Wie viel der 124'000 m2 ist landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Fruchtfolgefläche?
2. Woher kommt der Sinneswandel der Regierung, dass ein Mitspracherecht der Stimmbevölkerung über den Landverkauf beim Projekt Wil West nun doch möglich sei, wo sie es doch vorher ausgeschlossen hatte?
3. Was konkret und gestützt auf welche rechtlichen Grundlagen plant die St.Galler Regierung, damit die St.Galler Stimmbevölkerung über den Landverkauf beim Projekt Wil West an den Kanton Thurgau mittels Referendum entscheiden kann?»