In der Februar-Session wird der Kantonsrat über die neue Obergrenze des Pendlerabzugs befinden. Die Regierung schlägt 6'000 Franken vor. Die Finanzkommission des Kantonsrates beantragt 8'000 Franken.
Falscher Anreiz
Der Pendlerabzug bevorteilt Personen, die mit dem Auto unterwegs sind. Das ist ein falscher Anreiz und verkehrs- sowie umweltpolitisch heikel: Vor dem Hintergrund der drohenden Verkehrsüberlastung, dem notwendigen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr und dem Klimaschutz im Allgemeinen darf der Pendlerabzug nicht noch weiter angehoben werden. Längere Arbeitswege sollen wenn möglich nicht mit dem Privatauto, sondern mit Bahn und Bus zurückgelegt werden. Noch besser ist es, wenn Arbeits- und Wohnort möglichst nahe beieinander liegen.
Auf 6000 Franken setzen
Die Umweltfreisinnigen empfehlen den Mitgliedern des Kantonsrates den Pendlerabzug auf 6000 Franken zu setzen. Damit würde der maximale Steuerabzug gegenüber heute immerhin um 30 Prozent erhöht.
Die Umweltfreisinnigen sind eine St.Galler Eigenheit und politisieren seit mehr als 30 Jahren als eigenständige Organisation unter dem Dach der FDP. Sie fokussieren auf die Themen Umwelt, Verkehr, Raumplanung, Energie sowie Forst- und Landwirtschaft.