Die Einzelrichterin begründete ihren Entscheid am Montagmorgen mit fehlenden Hinweisen, dass die Amtsgewalt vorsätzlich missbraucht worden sei. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und wird gemäss Kläger ans Kantonsgericht weitergezogen.
Hartmann und ein weiterer einstiger Gemeinderat von Walenstadt SG mussten sich wegen eines Behördenentscheids aus dem Jahr 2015 vor Gericht verantworten. Der ursprüngliche Auslöser war ein Nachbarschaftsstreit um eine Mauer, über die bereits seit Jahren in mehreren Gerichtsverfahren gestritten wurde.