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Leserbrief
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25.01.2024

Pendlerabzüge: «Von Knechten und Gutverdienern»

Wer arbeiten geht, sollte dafür nicht bestraft werden, so Schuler.
Wer arbeiten geht, sollte dafür nicht bestraft werden, so Schuler. Bild: Pixabay: Leopictures
FDP-Kantonsrat Ruben Schuler, Mosnang, nimmt in seinem Leserbrief Bezug zum von der SVP geforderten unbegrenzten Pendlerabzug sowie zur Stellungahme der Grünen Toggenburg zu diesem Thema.

«Die SVP spricht von «Steuerknechten» und fordert einen unbegrenzten Pendlerabzug, die Grünen davon, dass das nur den Gutverdienern nütze. Was stimmt denn nun?

Pendlerabzug gegen Reduktion des Einkommens

Fakt ist: Wer mit dem Auto oder dem öV arbeiten geht, dem entstehen Kosten, noch bevor er oder sie den ersten Franken verdient hat. Da sich dadurch das Einkommen faktisch reduziert, gibt es den Pendlerabzug. So wird vermieden, dass etwas besteuert wird, dass gar nie verdient wurde. Ich habe deshalb grosse Sympathien dafür, dass sämtliche Kosten abgezogen werden können – aktuell sind es aber nur CHF 4'460 pro Jahr.

Wer arbeiten geht, soll dafür nicht bestraft werden

Wer arbeiten geht, soll dafür nicht bestraft werden! Erst recht nicht, weil bisher niemand nachweisen konnte, dass die Deckelung des Pendlerabzugs zu einer Verlagerung auf den öV geführt hätte. Die Regierung schlägt nun – infolge eines Vorstosses aller bürgerlichen Fraktionen – vor, den Pendlerabzug auf CHF 6'000 zu erhöhen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates, der auch ich angehöre, will CHF 8'000.

Lieber den Spatz in der Hand

In der kantonsrätlichen Arbeit geht es darum, das Maximum herauszuholen, zugleich aber Mehrheiten zu finden. CHF 8'000 ist eine deutliche Steigerung gegenüber CHF 4'460 und auch besser als CHF 6'000. Wie heisst es so schön: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!»

Ruben Schuler