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Leserbrief
Wattwil
16.02.2024

GNZ Toggenburg: Eine Verankerung im Gesetz und Notfallversorgung ohne Einschränkung

Es sei wichtig, den Unterschied zwischen einem GNZ und einem Akutspital hervorzuheben., schreibt Urs Bichler.
Es sei wichtig, den Unterschied zwischen einem GNZ und einem Akutspital hervorzuheben., schreibt Urs Bichler. Bild: beritklinik.ch/screenshot
Der Wattwiler Urs Bichler fordert in einem Leserbrief bzw. einem Brief an die St. Galler Regierung, dass Wattwil eine Notfallversorgung ohne Beschränkung der Behandlungsdauer von Notfallpatientinnen und -patienten zugestanden wird.

«Sehr geehrter Herr Dammann
Sehr geehrte Regierungsrätinnen und Regierungsräte

Als langjähriger Bewohner des Toggenburgs und direkt Betroffener der jüngsten Entscheidungen bezüglich der Spitalstandorte fühle ich mich dazu verpflichtet, meine Meinung zu äussern. Die Schliessung von Spitalstandorten und die damit verbundenen Versprechen seitens der Regierung haben zu einem grossen Mass an Verunsicherung und Unzufriedenheit innerhalb unserer Gemeinden geführt. 

Ein GNZ zugesichert

Es wurde uns zugesichert, dass die von Spitalschliessungen betroffenen Standorte ein Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) erhalten würden. [1]Jedoch wurde diese Zusage nicht vollständig eingehalten, insbesondere bezüglich des Verkaufes der Spital-Liegenschaft in Flawil an einen, wie sich heute herausstellt, unverlässlichen Partner. Während andere Standorte mit ähnlichen Versprechen scheiterten, hat sich Wattwil mit der Berit Klinik durchgesetzt und sie nun erfolgreich ein GNZ.

Regierung scheint rückwärtszugehen

Trotz dieser Erfolge scheint die Regierung nun rückwärtszugehen und plant, die Zusage für GNZ-Standorte nicht explizit in der neuen Spitalstrategie zu verankern. Dies ist inakzeptabel, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Entscheidungen offenbar politisch motiviert sind und nicht im besten Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen.

Beharren auf zwei Nächten

Herr Dammann beharrt darauf, die Aufenthaltsdauer für Notfallpatientinnen und -patienten in Wattwil auf zwei Nächte zu begrenzen, obwohl dies weder medizinisch noch finanziell Sinn macht. Die Zahlen zeigen deutlich, dass die meisten Patienten bereits nach kurzer Zeit entlassen werden können und eine solche Begrenzung nur politisch motiviert ist. Es ist beunruhigend, dass Herr Dammann behauptet, das Volk habe kein Spital in Wattwil gewollt. Tatsächlich wurde den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons St. Gallen jedoch ein GNZ versprochen, welches die Notfallversorgung nach dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sicherstellt, und darauf müssen wir bestehen.

Medizinisch nicht korrekt

Das Notfallzentrum ist auf die Behandlung von niedrigen bis mittleren Schweregraden ausgerichtet. Diese dauern regelmässig länger als zwei Nächte. Die «medizinische Begründung» für die Einschränkung von Herrn Damann, dass es sich bei Behandlungen von über zwei Nächten um schwere Notfälle handle, ist medizinisch nicht korrekt. Als Beispiel wäre ansonsten ein Patient mit einem grippalen Infekt und einer Behandlung über zwei Nächte ein schwerer Notfall.  Bei Notfällen, die im Notfallzentrum nicht abschliessend behandelt werden können, erfolgt eine direkte Triage durch das Notfallzentrum.[2]

GNZ führt keine planbaren Eingriffe durch

Als Bewohner von Wattwil und des Toggenburgs fordere ich daher, dass Wattwil eine Notfallversorgung ohne Beschränkung der Behandlungsdauer von Notfallpatientinnen und patienten zugestanden wird, ohne Ausnahmen.
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem GNZ und einem Akutspital hervorzuheben. Ein GNZ führt keine planbaren Eingriffe durch. Das GNZ in Wattwil ist für das gesamte Toggenburg von lebenswichtiger Bedeutung und sollte entsprechend unterstützt werden.»

[1] 34.20.09 Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung
[2] Kantonsrat St. Gallen 61.21.27

Urs Bichler