Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben Menschen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und mit ihrem Einkommen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können. Im Jahr 2022 waren das 16.4 Prozent aller AHV- und IV-Rentner*innen. Anfang Jahr hat sich die finanzielle Situation vieler Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen deutlich verschlechtert. Denn Ende 2023 endete die Übergangsfrist und 2024 kommen nun die vom nationalen Parlament beschlossenen Kürzungen in vollem Umfang zum Tragen. Zehntausenden Rentner*innen mit tiefen Einkommen wurden die Ergänzungsleistungen gekürzt oder gar ganz gestrichen. Trotz steigender Preise müssen sie mit weniger Geld auskommen. Für die Betroffenen wird die Situation mit der aktuell anhaltenden Teuerung in allen Lebensbereichen noch schwieriger.
Bis zu 300 Franken weniger
Schätzungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zufolge erhalten mit der Reform ein Drittel aller EL-Bezüger*innen weniger Geld: Bis zu 300 Franken machen die Kürzungen monatlich Franken aus. Und während Rentner*innen, die EL beziehen, automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung haben – diese wird direkt an die Krankenkassen erstattet und es muss kein Antrag gestellt werden – müssen diejenigen, die keine Ergänzungsleistung (mehr) bekommen, selbständig einen Antrag einreichen.
Fragen an die Regierung
In ihrer Anfrage an die Regierung des Kantons St.Gallen wollen SP-Kantonsrat Florian Kobler und SP-Fraktionspräsidentin Bettina Surber unter anderem wissen, wie viele Personen im Kanton St.Gallen von den Kürzungen betroffen sind und ob Betroffene auf die Möglichkeit, Prämienverbilligung zu beantragen, hingewiesen werden. Ebenso soll die Regierung dazu Stellung nehmen, wie sie die Kürzung der EL-Ansprüche bei gleichzeitig steigenden Lebenshaltungskosten beurteilt.