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St. Gallen
11.03.2024

Einfache Anfrage zu minderjährigen, kriminellen Ausländern

In ihrer einfachen Anfrage listen die Kantonsräte einige Taten auf.
In ihrer einfachen Anfrage listen die Kantonsräte einige Taten auf. Bild: Symbolbild, kapo SG
Die SVP-Kantonsräte Sascha Schmid, Buchs, Ivan Louis, Nesslau und Christian Vogel, Bütschwil-Ganterschwil, haben betreffend minderjährige, kriminelle Ausländer bei der Regierung eine einfache Anfrage eingereicht.

Der Wortlaut:

Die Messerattacke eines 15-jährigen, eingebürgerten Tunesiers in Zürich zeigt: Die heutigen Gesetze halten der extremen Kriminalität von minderjährigen kriminellen Ausländern nicht mehr stand. Auch im Kanton St.Gallen eskaliert derzeit die Kriminalität minderjähriger Ausländer regelrecht, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

  • Am 28. Februar 2024 schlug eine Zehnergruppe (darunter ein Bosner, Serbe und Österreicher) nacheinander einen 17-Jährigen und einen 16-Jährigen nieder und raubte diese aus.
  • Am 5. Januar 2024 verletzte ein 15-jähriger Nordmazedonier einen anderen Jugendlichen schwer. Gleichentags beschimpfen eine 15-jährige Eritreerin und eine 16-jährige Afghanin Poli- zisten und versuchten, diese wegzuziehen und auf sie einzuschlagen.
  • Am Stephanstag 2023 versuchte sich ein 16-jähriger Algerier im Einbrechen.
  • Am 16. Dezember 2023 stahl ein 16-jähriger algerischer Asylbewerber in Buchs ein Auto und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit durch drei Kantone.
  • Anfang Dezember 2023 wurden vier Jugendliche aus Libyen und Algerien zwischen 14 und 17 Jahren in Wil beim Ladendiebstahl erwischt.
  • Am 31. Oktober 2023 verübten unbekannte Jugendliche im Alter von 15 bis 16 Jahren mit ‹dunk- ler Hautfarbe und schwarzbraunem Haar› einen Raub auf 13- und 15-jährige Jugendliche.
  • Am 21. Oktober 2023 verhaftete die Kantonspolizei St.Gallen einen 16-jährigen Marokkaner mit gestohlenem Geld.
  • Am 22. August 2023 rammt ein 15-jähriger Iraner mit zwei Komplizen in einem gestohlenen Auto ein Polizeiauto.
  • Am 13. August 2023 raubte ein 13-jähriger Serbe mit einem Messer eine Tankstelle in Wil aus.
  • Am 15. Juni 2023 wurde ein 17-jähriger Asylbewerber aus Marokko mit Diebesgut am Bahnhof Lütisburg festgenommen.
  • Am 9. März 2023 nahm die Kantonspolizei St.Gallen einen 16-jährigen Aserbaidschaner, einen 14-jährigen Österreicher und einen 16-jährigen Armenier fest, die zuvor einen Jugendlichen be- droht und bestohlen hatten.
  • Am 5. März 2023 waren die folgenden Personen an einer Massenschlägerei beteiligt: ein 16-jäh- riger Eritreer, ein 17-jähriger Iraker, ein 17-jähriger Türke und ein 16-jähriger Nordmazedonier.
  • Am 17. Januar 2023 beraubte ein 16-jähriger Marokkaner zwei Männer mit einem Messer.

«Ausländerrechtliche Massnahmen»

Polizei und Staatsanwaltschaft betonen in ihren Mitteilungen jeweils die Prüfung von ‹ausländerrechtlichen Massnahmen› bei jungen kriminellen Ausländern. Damit entsteht der Eindruck, dass das Schweizer Jugendstrafrecht unzureichend ist, um mit der zunehmenden Gewalt und Kriminalität min- derjähriger Ausländer umzugehen.

Kapituliert?

Die Situation deutet insgesamt darauf hin, dass der Staat vor der Gewalt junger krimineller Ausländer kapituliert hat, weil die Ziele des Jugendstrafrechts – Schutz und Erziehung – bei dieser Gruppe wirkungslos bleiben. Zudem verfälschen die fehlenden und ungenauen Alterstests im Asylverfahren das Strafverfahren, da Erwachsene dadurch als Minderjährige gelten und so die milderen Strafen des Jugendstrafrechtes erhalten. Dies schränkt die Effektivität des Strafrechts weiter ein.

Fragen an die Regierung

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche und wie viele Delikte (JStG, AIG, BetmG, Waffengesetz, SVG) wurden in den letzten 10 Jahren von Minderjährigen insgesamt und von minderjährigen Ausländern im Speziellen verübt?
  2. Teilt die Regierung die Ansicht, dass kriminelle, ausländische Minderjährige ab 15 Jahren bei Straftaten konsequent ausgeschafft werden sollen?      
  3. Teilt die Regierung die Ansicht, dass bei kriminellen Jugendlichen ab 15 Jahren das Strafrecht für Erwachsene angewendet werden muss?
  4. Teilt die Regierung die Ansicht, dass bei eingebürgerten, kriminellen Jugendlichen bei Straffälligkeit konsequent der Schweizerpass entzogen werden muss?
  5. Wie viele Frauen wurden in den letzten 10 Jahren Geschädigte bzw. Opfer aus der Kriminalität von minderjährigen Ausländern? Wie viele Mitglieder einer Behörde oder Beamte wurden in den letzten 10 Jahren Geschädigte bzw. Opfer aus der Kriminalität von minderjährigen Ausländern? Sind diese Zahlen im Vergleich zu Schweizer Staatsbürgern höher oder tiefer?
  6. Wie viele Male wurde in den letzten 10 Jahren nur gerade eine Schutzmassnahme für minderjährige kriminelle Ausländer angeordnet? Wie viele Male wurde in den letzten 10 Jahren von einer Strafe für minderjährige kriminelle Ausländer abgesehen (Art. 21 JStG)? Wie viele Male bestand die ‹Strafe› für minderjährige kriminelle Ausländern nur aus einem Verweis (Art. 22 JStG)?
  7. Wie wird sichergestellt, dass bei kriminellen Ausländern ohne nachweislich bestätigtes Alter nicht fälschlicherweise das milde Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt?
  8. Werden Banden- und Gewerbsmässigkeit bei minderjährigen, kriminellen Ausländern erkannt und systematisch angeklagt bzw. verurteilt?»
EA/Louis, Schmid, Vogel