Nachfolgend die Medienmitteilung der IG Gegenwind Au-Heerbrugg im Wortlaut:
«Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg und Freie Landschaft St.Gallen verlangen eine Verschiebung der bereits gestarteten kantonalen Vernehmlassung für die Windkraft-Einzelanlage der SFS in Heerbrugg. Die SFS möchte dort auf ihrem Areal mitten im Siedlungsgebiet eine 220 Meter hohe Grosswindkraftanlage errichten. rheintal24.ch berichtete.
Keine Mitwirkung der Bevölkerung
Die Vernehmlassung wurde aufgelegt ohne inhaltliche Erläuterungen und ohne Begründungen, nur mit einem kurzen Projektbeschrieb aus Sicht des Betreibers, sowie mit einer sehr kurzen Frist. Die Angaben zur geplanten Einzelanlage in den Vernehmlassungsunterlagen sind mangelhaft und lassen keine Beurteilung zu, namentlich, weil die Machbarkeitsstudie der Firma nicht offengelegt wird. Das Ziel der Interessenermittlung kann deshalb gar nicht richtig verfolgt werden. Der Behörde liegen die Machbarkeitsstudie mit 12 Einzelgutachten vor. Die Kantonale Planung hat die Einsicht in diese Unterlagen explizit verweigert.
Die Planung einer 220 Meter hohen Grosswindkraftanlage im Siedlungsgebiet mit einem Abstand zu Wohnhäusern von nur 250 Metern erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung sowie eine entsprechende Mitwirkung der betroffenen Anwohner. Das St.Galler Planungs- und Baugesetz (PBG) schreibt vor, dass die Bevölkerung in geeigneter Weise mitwirken kann. «Mitwirkung setzt Information über die Ziele und Inhalte der Planung voraus», heisst es dazu im Handbuch zum PBG.
Verschiebung der Vernehmlassung gefordert
Das Vorgehen der Kantonalen Planung ist rechtswidrig und offenbart eine tiefe Verachtung für die demokratische Mitsprache durch das Volk. Wir fordern die kantonale Richtplanung auf, die Vernehmlassung zu verschieben und erst dann wieder zu beginnen, wenn erstens der Vernehmlassungsentwurf vollständig ist, inklusive Erläuterungen und Begründung, und zweitens die Machbarkeitsstudie und alle relevanten Informationen für die Mitwirkung offengelegt werden. Der Bevölkerung muss auch eine längere Frist von mindestens zwei Monaten für die Mitwirkung eingeräumt werden.
Wir werden die Herausgabe der Machbarkeitsstudie unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz sowie auf das Umweltgesetz (Art. 10d Öffentlichkeit des Umweltverträglichkeitsberichtes) notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen. Gleichzeitig prüfen wir die Erhebung einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen der Kantonalen Planung.
«Negative Auswirkungen auf Anwohner»
«Die Errichtung eines so grossen Windrades im Siedlungsgebiet widerspricht jeder Vernunft und dem gesunden Menschenverstand», sagt Manuel Cadonau, Initiator der neu gegründeten IG Gegenwind Au-Heerbrugg und betroffener Anwohner. «Das nächstgelegene bewohnte Gebäude ist nur 250 Meter entfernt, da kann nicht einmal die Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Es gibt viele negative Auswirkungen auf die Anwohner und auf die Lebensqualität. Die Immobilienpreise rundherum werden sinken, nach einer Studie des HEV Winterthur bis zu 25 Prozent. Mein wichtigstes Argument ist aber die Unverhältnismässigkeit: Der produzierte Strom ist einfach viel zu gering im Vergleich zu den vielen negativen Auswirkungen.»
Die Kosten des Projektes betragen etwa 8 Millionen Franken. Davon erhält die SFS 60 Prozent als Subvention, das sind 4.8 Millionen Franken, die wir alle als Steuerzahler und Stromverbraucher bezahlen müssen. Den Strom verbraucht die SFS aber ausschliesslich selbst.»