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Wattwil
21.03.2024
21.03.2024 17:09 Uhr

Hochwasserschutzprojekt Thur in Wattwil

Die Regierung antwortet auf eine Interpellation betreffend Wattwiler Thursanierung.
Die Regierung antwortet auf eine Interpellation betreffend Wattwiler Thursanierung. Bild: zVg
Die schriftliche Antwort der St. Galler Regierung auf eine Interpellation zum Wattwiler Hochwasserschutz liegt vor.

Adrian Gmür-Bütschwil-Ganterschwil, Ivan Louis-Nesslau und Ruben Schuler-Mosnang erkun- digen sich in ihrer Interpellation vom 19. September 2023 nach den Auswirkungen des Bundes- gerichtsurteils Nr. 1C_567/2022 vom 2. August 2023 betreffend Hochwasserschutzprojekt Region Wil auf den Kostenteiler und die politische Mitwirkung der Stimmbevölkerung in der politischen Gemeinde Wattwil im Zusammenhang mit dem Thursanierungsprojekt in Wattwil. Zusätzlich stellen sie Fragen zur Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der durchgeführten Mitwirkung und zu den politischen Prozessen auf kommunaler und kantonaler Ebene.

Die Regierung antwortet 

Das vor über 100 Jahren im Rahmen der ersten Thurkorrektion erstellte Gerinne der Thur ist am Ende seiner Lebensdauer angelangt. Ein grosser Teil der Ufersicherungen ist in einem baulich schlechten Zustand. Zudem gefährdet die stetige Sohleneintiefung der Thur die Uferverbauungen entlang des Gewässers. Der Uferschutz muss erneuert und die Sohle stabilisiert werden, damit die fortschreitende Sohlenerosion gestoppt werden kann.

Verantwortung ging an Kanton über

Mit dem Vollzugsbeginn des revidierten Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) im Jahr 2010 ging die Wasserbaupflicht, also die Zuständigkeit für Bau und Unterhalt und somit die Verantwortung an der Thur in Wattwil, an den Kanton über. Bereits in den 1980er-Jahren machte sich die damals zuständige Gemeinde erste Überlegungen zu einer Sanierung der Thur, da der Handlungsbedarf schon damals erkannt worden war. 

Projekt begann 2012

Der Kanton startete den Projektierungsprozess im Jahr 2012 und hat das Vorhaben in der Folge unter schrittweisem Einbezug der Bevölkerung und verschiedener Anspruchsgruppen weiter- entwickelt. Auch die Fachstellen des Bundes und des Kantons haben sich bereits zum Projektentwurf geäussert und die Rahmenbedingungen formuliert, unter welchen das Projekt als bewil- ligungsfähig eingestuft werden kann. Der Projektierungsprozess wird durch einen Lenkungs- ausschuss gesteuert, in dem auch mehrere Vertreter der politischen Gemeinde Wattwil Einsitz nehmen. Das Mitwirkungsverfahren zum Gesamtprojekt wurde im Juni 2023 abgeschlossen und die Mit- wirkenden und die Öffentlichkeit wurden Anfang November 2023 über die Ergebnisse der Mit- wirkung informiert.

Zu den einzelnen Fragen

  1. Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens wurden Anfang November 2023 veröffentlicht. Einerseits erhielten die Mitwirkenden ein persönliches Schreiben mit den Rückmeldungen zum Umgang mit den Einwendungen. Anderseits wurde die Gesamtauswertung der Mitwirkung auf der Webseite des Thursanierungsprojekts1 der Öffentlichkeit verfügbar gemacht.

  2. Information und Mitwirkung der Bevölkerung sind für das Planverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen dazu, die Interessen der Bevölkerung direkt in die Planung einzubringen. Das Ziel der Mitwirkung besteht darin, sämtliche Interessen aus der Bevölkerung zu erfassen, um diese anschliessend zu prüfen und zu gewichten. Diese Interessenabwägung muss im Rahmen der Projektierung vorgenommen werden und ist am Schluss entscheidend, ob ein ausgewogenes Projekt vorliegt oder nicht. Das Mitwirkungsrecht bedeutet nicht, dass private Interessen vollumfänglich berücksichtigt werden müssen. Es soll vielmehr eine ausgewogene Berücksichtigung verschiedener Interessen ermöglichen. Diese Abwägung umfasst sowohl öffentliche als auch private Interessen, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, Vorschriften und des Gemeinwohls.

  3. Der Bundesgerichtsentscheid 1C_567/2022 betraf die politische Gemeinde Wilen TG und hat keinen Einfluss auf den Kostenteiler. Im Gegensatz zum Projekt in der Region Wil, das dem Bundesgerichtsentscheid zugrunde liegt, ist bei der Thursanierung in Wattwil nicht die politische Gemeinde, sondern der Kanton Bauherr. Der Gemeindebeitrag an die Thursanierung richtet sich hier nach dem WBG und beträgt nach geltendem Recht 25 Prozent der anrechenbaren Kosten. Dieser Gemeindebeitrag ist für die Gemeinde eine gebundene Ausgabe und untersteht damit nicht dem kommunalen Finanzreferendum.

  4. Auf kantonaler Ebene erstellt die Regierung nach der Vernehmlassung des überarbeiteten Projekts bei Bund und Kanton sowie nach der Anhörung der politischen Gemeinde eine Botschaft zum Sonderkredit und unterbreitet diese dem Kantonsrat. In dieser Botschaft sind die neuen und die gebundenen Ausgaben des Kantons aufzuführen und die gebundenen Ausgaben zu begründen.»
rr/toggenburg24