Ebenfalls nicht mehr antreten werden die Primarschulpräsidentin Le Bich Näf und ihre Ratskollegen Ursula Gadient und Andreas Klingler.
Wahlvorschläge bis am 5. Juli
Für diese Wahlen werden Stimmzettel mit Kandidatennamen herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr, bei der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, Bütschwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Von 15 Personen unterzeichnet
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in der Gemeinde resp. in der Schulgemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und diese ihrer Kandidatur zustimmen. Die Formulare können unter www.buetschwil-ganterschwil.ch > Onlineschalter heruntergeladen werden. Die Politische Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Montag, 30. September 2024, 12.00 Uhr, bei der Ratskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie beim ersten Wahlgang.
Stille Wahl
Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich.