Die Energiestrategie 2050 auf Ebene Bund wird schrittweise umgesetzt. Im Rahmen einer Totalrevision des Energiegesetzes hat das Bundesparlament dazu ein erstes Paket verabschiedet. Das Energiegesetz enthält Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien, wie Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse zu fördern. Darin enthalten ist auch das Verbot von neuen Atomkraftwerken. Gegen das Energiegesetz wurde das Referendum ergriffen. In einem demokratischen Prozess wurde das Energiegesetz trotz Referendum in einer gesamtschweizerischen Volksabstimmung angenommen.
Seit 2018 in Kraft
Das Energiegesetz ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen. In diesem Prozess befindet sich nun der Kanton St. Gallen. Für den Kanton St. Gallen wurden auf Basis des Konzeptes Windenergie des Bundes geeignete Gebiete für die Nutzung von Windenergie ermittelt. Die relevanten Nutzungs- und Schutzinteressen für mögliche Standorte hat das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) aus fachlicher Sicht ermittelt. Nutzung und Schutzinteressen wur den bewertet und gegeneinander abgewogen.
17 Gebiete im Kanton St. Gallen
Das Resultat dieser Abwägung sind 17 Windeignungsgebiete, verteilt über den gesamten Kanton St. Gallen. Diese Interessenabwägung ist ohne Beteiligung der Gemeinden erfolgt. Wie erwähnt, handelt es sich dabei um einen demokratisch abgestützten Auftrag des Kantons. Die Unterlagen und Erwägungen rund um diesen Prozess sowie Informationen zur Kommunikation mit der Bevölkerung sind unter nachstehendem QR-Code zu finden: