Die Gemeinde Mosnang verfügt über eine rechtskräftige Schutzverordnung aus dem Jahre 1990. Diese umfasst sowohl Bestimmungen zum Kulturgüterschutz wie auch zum Natur- und Landschaftsschutz. In den vergangenen Jahren haben sich jedoch die Anforderungen an Schutzverordnungen und ihre Inhalte verändert. Die bestehenden Schutzgegenstände sind zudem periodisch hinsichtlich der aktuellen Gegebenheiten und der Richtigkeit ihrer Einstufung zu überprüfen. Als Teil der Gesamtrevision der Ortsplanung sind die Gemeinden verpflichtet, die Schutzverordnung auf die «neue Welt» abzustimmen.
Gutachten erstellt
Im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Mai 2021 hat die Arbeitsgemeinschaft Netzwerk Bau & Forschung (Katharina Meier und Annina De Carli) eine Inventarisierung potentieller Schutzobjekte vorgenommen. Diese wurde vom Gemeinderat im Herbst/Winter 2021/2022 hinsichtlich ihrer Bedeutung eingestuft (ohne, lokale oder kantonale Schutzwürdigkeit). Basierend auf diesem Inventar hat das Büro ERR Raumplaner AG, St.Gallen einen Schutzverordnungstext und den dazugehörenden Plan erarbeitet.
Beim Kanton zur Vorprüfung
Inhaltlich umfasst die Schutzverordnung die Kategorien «Ortsbildschutzgebiete», «Kulturobjekte (Bauten und Anlagen)» sowie «archäologische Schutzgebiete». Der Gemeinderat erachtet über 40 Einzelobjekte als schutzwürdig und hat die erarbeiteten Dokumente nun zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Die öffentliche Mitwirkung der betroffenen Grundeigentümer sowie der Bevölkerung soll im Anschluss erfolgen. Die kantonale Vorprüfung dürfte rund sechs Monate dauern. Die Inventarisierung der Schutzbestimmungen zu den Natur- und Landschaftsschutzobjekten steht kurz vor dem Abschluss, damit der Gemeinderat auch hier über die Schutzwürdigkeit befinden kann.