Auf zwei Kantonsstrassen im Gebiet der Politischen Gemeinde Kirchberg werden Lärm- immissionen verursacht, welche zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung führen. Der Kanton St. Gallen hat die betroffenen Strassenabschnitte geprüft und geeigneten Lärmschutzmassnahmen erarbeitet. Die Politi-sche Gemeinde Kirchberg wurde nun zu den Lärmschutzvorhaben angehört. Betroffen sind die nachstehenden Kantonsstrassen:
Umfahrung Bazenheid
• Die Kantonsstrasse Nr. 13-2 führt von der Kantonsgrenze/TG (Ostumfahrung) über die Umfahrung Bazenheid nach Bütschwil. Bei zwei Liegenschaften werden die Immissi- onsgrenzwerte überschritten. Als Massnah- me wird der Einbau von Schallschutzfens- tern geprüft.
Stelz - Ferenloo und Gähwil
• Die Kantonsstrasse Nr. 45 führt von der Kantonsgrenze/TG (Rickenbach) über Kirchberg und Gähwil nach Mühlrüti (bis Nr. 40). Auf den untersuchten Abschnitten (Stelz bis Ferenloo und Gähwil) verursacht die Kantonsstrasse Nr. 45 wesentliche Lärmimmissionen. Es wer- den jedoch bei keinen Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte überschritten. Im Zuge der Strassensanierung in Gähwil ist der Einbau eines lärmmindernden Belags vorgesehen.
Bund und Kanton zahlen
Die anfallenden Kosten für die oben erwähnten Lärmschutzmassnahmen werden vollumfänglich von Bund und Kanton getragen. Zu den geplanten Lärmschutzmassnahmen hat der Gemeinderat gegenüber dem Kanton in positivem Sinne Stellung genommen.