Die Bürgerversammlung vom 26.03.2024 hat eine Erhöhung des Steuerfusses für die Polit. Gemeinde Lütisburg von bisher 115 % auf neu 125 % beschlossen. Der neue Steuerfuss ist also bereits für das laufende Jahr 2024 anwendbar.
Vorläufige Rechnungen mit tieferem Satz
Den vorläufigen Steuerrechnungen 2024, welche in den Monaten Januar und Februar versandt wurden, lag jedoch noch der bisherige Steuerfuss von 115 % zugrunde. Die Steuerfusserhöhung wirkt sich spätestens bei der definitiven Rechnungstellung im Jahr 2025 aus.
Basiert also die aktuelle vorläufige Rechnung auf dem korrekten Einkommen/Vermögen, wäre im Jahr 2025 eine (ausgleichszinspflichtige) Nachzahlung der 10 Steuerprozente zu erwarten.
Anpassung nur auf Verlangen
Das Steueramt Lütisburg passt die vorläufigen Rechnungen grundsätzlich nur auf Verlangen der/des Steuerpflichtigen an. Es ist den Steuerpflichtigen freigestellt, eine korrigierte Rechnung mit neuem Steuerfuss zu verlangen. Nachstehendes Beispiel zeigt die Auswirkung der Steuerfusserhöhung betragsmässig auf:
Beispiel
Ehepaar mit Kirchensteuer, steuerbares Einkommen Fr. 100'000.--, Vermögen 200'000
Vorläufige Rechnung (244 %), im Januar 2024: Fr. 13'300.00
Definitive Rechnung (254 %), im August 2025: Fr. 13'850.00
Differenz/Nachzahlung ca. Fr. 550.00
Ausgleichszins zu Lasten ca. Fr. 5.50