Eingereicht haben die Vorstösse FDP-Ständerat Damian Müller (LU) und SP-Nationalrat Matthias Aebischer (BE). Beide fordern, das seit 2017 geltende Wappenschutzgesetz so anzupassen, dass Nationalteams das Wappen rechtmässig verwenden können.
Sondererlaubnis nötig
Hintergrund: Damit das Wappen verwendet werden darf, muss eine Sondererlaubnis eingeholt werden. Dabei müssen die Antragssteller nachweisen, «dass das Schweizerwappen seit mindestens 30 Jahren ununterbrochen und unangefochten verwendet worden ist». Zudem müsse «an der Weiterbenützung ein schutzwürdiges Interesse» bestehen. Das ist etwa bei Victorinox oder den SAC-Hütten der Fall. Eine solche Erlaubnis hat der Eishockey-Verband nicht.
Der Bundesrat blockt
Geht es nach dem Bundesrat, wird es hier keine weiteren Ausnahmen geben. Wie er in den Antworten auf die Vorstösse von Aebischer und Müller schreibt, sieht die Regierung «keinen Anlass für eine Änderung des Wappenschutzgesetzes».