Mit einem privaten Bauvorhaben auf den Grundstücken Nrn. 518 und 2615 wurde ein neuer Wendebereich für die Lindenstrasse Nr. 2048 (Gemeindestrasse 2. Klasse) geplant. Im Zuge dieses Vorhabens wurde der Überbauungsplan Steig, Bazenheid überprüft, welcher im Jahr 1973 erlassen wurde. Im Jahr 1993 wurde der Plan teilweise wieder aufgehoben. Der noch geltende Teil des Überbauungsplans Steig ist aus heutiger Sicht nicht mehr zweckmässig.
Mitwirkung durchgeführt
Für die Verfahren zum Strassenprojekt sowie zur Aufhebung des Überbauungsplans wurde ein koordiniertes Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Dabei ist eine Stellungnahme eingegangen, in welcher jedoch keine Einwände gegen das eigentliche Strassenprojekt eingebracht wurden. Die angesprochenen Punkte werden an einem Augenschein mit den Vertreterinnen und Vertretern der Stellungnahme besprochen.
Öffentliche Auflage
Das Strassenprojekt und der Teilstrassenplan «Wendehammer Lindenstrasse» wurden somit erlassen und der Überbauungsplan Steig, Bazenheid, wurde aufgehoben. Die Erlasse werden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Auflage des Baugesuchs
Gleichzeitig mit dem Strassenprojekt, dem Teilstrassenplan und der Aufhebung des Überbauungsplans wird folgendes Baugesuch öffentlich aufgelegt: Die Bauherrschaft S. Frei Immobilien AG, St. Gallerstrasse 1, 9500 Wil / Fürstenland Bau AG, Laupen 667, 9524 Zuzwil beabsichtigt: Abbruch der Gebäude Versicherung Nr. 1241, Nr. 4307 und des Pools, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen, einer Tiefgarage (18 Parkplätzen), 4 Aussenparkplätzen, Einbau und Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit 3 Erdsonden sowie Montage einer Photovoltaikanlage (~46 m2, ~10 kWp), Grundstücke Nrn. 518 und 2615, Lindenstrasse 15, 9602 Bazenheid.