Der St. Gallisch-kantonale Kaminfegermeisterverband (SGKMV) hat der Regierung einen Antrag zur Teuerungsanpassung eingereicht. Gemäss Beschluss der Regierung vom 27. Februar 2024 wurde der Entschädigungshöchstansatz für Meisterinnen oder Meister sowie Fachkräfte, je Minuten anrechenbarer Aufwand per 1. April 2024 von Fr. 1.36 auf Fr. 1.44 erhöht.
Um Erhöhung ersucht
Mit Schreiben vom 26. April 2024 ersuchte die Kaminfeger-Toggenburg GmbH, welche für die Gemeinde Kirchberg als Kaminfeger zuständig ist, den Gemeinderat um Anpassung des Tarifs über Gebühren und Entschädigungen zum Feuerschutz. Der Gemeinderat hat dem Antrag und damit der Anpassung des Entschädigungshöchstansatzes für Kaminfegerarbeiten in der Gemeinde Kirchberg auf Fr. 1.44 zugestimmt. Für die Anwendbarkeit des neuen Höchstansatzes wird der Anhang 1 zum Tarif über Gebühren und Entschädigungen zum Feuerschutz entsprechend geändert.