Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda

Bürgerrecht von Wildhaus-Alt St. Johann erteilt

Die Gemeinde hat eine neue Ortsbürgerin.
Die Gemeinde hat eine neue Ortsbürgerin. Bild: wikipedia/adrian michael
Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann hat das Einbürgerungsgesuch der Österreicherin Sabrina Gredig geprüft.

Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat folgender Person das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, erteilt: Sabrina Gredig, 20.01.1989, von Österreich, Dörflistrasse 12, 9656 Alt St. Johann.

Bürgerrecht erteilt

Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat der obigen Person das Bürgerrecht erteilt. Er stellt fest, dass die Gesuchstellerin für die Einbürgerung geeignet ist (Art. 12 ff. Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht) und die formellen und materiellen Bedingungen dazu erfüllen.

Auflage während 30 Tage

Der Einbürgerungsbeschluss und das Auflagedossier liegen während 30 Tagen, vom 29. Mai 2024 bis 28. Juni 2024, bei der Gemeinderatskanzlei, 9656 Alt St. Johann, zur Einsichtnahme auf. Gegen den Einbürgerungsbeschluss können die in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann Stimmberechtigten innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, erheben.

Gemeindekanzlei Wildhaus-Alt St. Johann