Der Sondernutzungsplan Ausbau Johannisbächli, Teil West, Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG, vom 28. Juni 2021 sowie das Wasserbauprojekt „Ersatz Eindolung des Johannisbächli“ wurden im Dezember 2022 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation sowie durch das Amt für Umwelt genehmigt.
Zwei Einsprachen – Rückzug
Während der öffentlichen Auflage gingen jedoch zwei Einsprachen ein. Im Anschluss an den Einsprache-Entscheid durch den Gemeinderat wurde beim Bau- und Umweltdepartement Rekurs erhoben. Im März 2024 wurden beide Rekurse zurückgezogen. Der Gemeinderat hat die Planunterlagen demnach per 14. Mai 2024 in Vollzug gesetzt.