Im Jahr 2024 rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) wiederum mit 30'000 Asylgesuchen. Unter den jetzigen Voraussetzungen ist die Gefahr gross, dass ein ähnliches Notszenario
wie im Vorjahr eintreffen könnte: Die Auslastung der Asylzentren ist bereits jetzt sehr hoch, die
Asylverfahren dauern nach wie vor zu lange und die globalen Krisenherde zeigen keine Anzeichen einer Entschärfung. Wenig überraschend würden derzeit laut in den Medien zitierten Protokollen des Sonderstabs Asyl für die im Herbst 2024 erwartete Spitzenbelastung rund 2'500
Betten fehlen.
Trotz beschlossenem Nachtragskredit auf Bundesebene werden diese Kapazitätsengpässe in
den Bundeszentren ohne vorausschauende Planung und Gegenmassnahmen früher oder später zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Kantone und Gemeinden führen, da Asylsuchende in solchen Fällen ausnahmsweise auf die Kantone verteilt werden könnten. Aus Sicht
der FDP, die sich seit jeher für eine harte aber faire Asylpolitik einsetzt, wäre dies fatal. Die vorzeitige Zuweisung an die Kantone würde nämlich nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen,
sondern insbesondere auch die einzelnen Asylverfahren ausbremsen. Asylsuchende müssten
trotz kantonaler Unterbringung für jeden Verfahrensschritt zu einem Bundesasylzentrum reisen, was den Asylprozess massiv verlangsamen und die Kantone vor grosse Probleme stellen würde.
Die Regierung bitten wir vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie schätzt die Regierung das Risiko eines erneuten sprunghaften Anstiegs der Asylgesuche in diesem Herbst ein?
2. Geht die Regierung davon aus, dass die Kantone den Bund wiederum kurzfristig zur
Überbrückung von Kapazitätsengpässen unterstützen müssen oder gar vorzeitige Zuweisungen erfolgen könnten?
3. Ist die Regierung beim Bund bezüglich der Risiken eines sprunghaften Anstiegs der
Asylgesuche im Herbst vorstellig geworden?
4. Mit welchen Massnahmen möchte der Bund den drohenden Kapazitätsengpässen entgegenwirken? Wie beurteilt die Regierung diese Massnahmen?
5. Wie wirkt sich die vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone auf den
Kanton St.Gallen beziehungsweise die St.Galler Gemeinden aus?»
03.06.2024 FDP-Fraktion