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Nesslau
05.06.2024

Nesslau legt Gewässerraum Thur fest

Planausschnitt Krummenau
Planausschnitt Krummenau Bild: screenshot/mbn
Die Gemeinde Nesslau muss den Gewässerraum der Thur festlegen. Nun läuft die Mitwirkung.

Das Bundesrecht verlangt, dass entlang von Flüssen, Bächen und Seen die Gewässerräume definiert werden. Der Kanton St. Gallen hat diese raumplanerische Aufgabe den politischen Gemeinden übertragen, die im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung aufgefordert sind, bis spätestens im Jahr 2027 ihre Gewässerräume rechtsverbindlich festzulegen.

Bereits 25 Gewässerräume definiert

Dies gilt ebenfalls für eingedolte Gewässer, auch wenn sie nicht offengelegt werden.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben führte die Gemeinde letzten Herbst für 25 innerhalb der Bauzone bestehende Gewässerräume sowie für über 70 Fliessgewässer, die ausserhalb der Bauzone liegen, ein Mitwirkungsverfahren durch.

Letzter Sondernutzungsplan vor

In der Zwischenzeit liegt auch der letzte und umfangreichste Sondernutzungsplan, nämlich derjenige für die Festlegung des Gewässerraums Thur, zur Mitwirkung vor. Die Unterlagen umfassen zehn Abschnittspläne sowie einen Teilzonenplan zur Aufhebung von Baulinien im Gebiet Stein und stehen während der Mitwirkungsfrist vom 6. Juni bis 5. Juli 2024 digital zur Verfügung. Sie können auf der Website der Gemeinde, Rubrik Mitwirkungen, eingesehen werden. Allfällige Eingaben sind während dieser Zeit schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Gemeindekanzlei Nesslau