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Fakultatives Referendum für Inkorporation Wasserversorgungen

Das Quorum für das Referendumsbegehren beträgt 184 gültige Unterschriften.
Das Quorum für das Referendumsbegehren beträgt 184 gültige Unterschriften. Bild: Gemeindekanzlei Wildhaus-Alt St. Johann / DK Wildhaus
Die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann unterstellt die Eingliederung der beiden Wasserversorgungen dem fakultativen Referendum.

Dabei handelt es sich um die Inkorporationsvereinbarung der Dorfkorporation Wildhaus in die Politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann sowie um die Inkorporationsvereinbarung der Wasserversorgung Alt St. Johann-Unterwasser in die Politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. Die Referendumsfrist dauert vom 10. Juni 2024 bis 19. Juli 2024.

Öffentliche Auflage

Die Vereinbarungen liegen während der Bürozeit in der Gemeinderatskanzlei auf. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 184 gültige Unterschriften. Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art.13ff Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Datum Poststempel reicht nicht

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, Postfach 17, 9656 Alt St. Johann, einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Fristwahrung.

Gemeindekanzlei Wildhaus-Alt St. Johann