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Kirchberg
07.06.2024

Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Zwizach – Areal ZAB

Vor dem Erlass des Sondernutzungsplans wird gemäss eidgenössischem Raumplanungsge- setz und kantonalem Planungs- und Baugesetz ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Vor dem Erlass des Sondernutzungsplans wird gemäss eidgenössischem Raumplanungsge- setz und kantonalem Planungs- und Baugesetz ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Bild: Gemeindekanzlei Kirchberg
Beim Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) stehen zwei grössere Projekte an. In einem Sondernutzungsplan sollen die erforderlichen Festlegungen für die baulichen Erweiterungen festgelegt werden. Zum Sondernutzungsplan wird ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Der Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) betreibt am Standort Bazenheid verschiedene Anlagen: die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA), die Schlammverbrennungsanlage (SVA) mit den Anlagen zur Energieerzeugung sowie das Sortier- und Shredderwerk. Die klassische KVA steht in einem stetigen Wandel. Sie ist heute zu einem Zweiproduktunternehmen mit den beiden Unternehmenssparten «Entsorgung» und «Energieproduktion» gewachsen. 

Turbinenersatz

Zwei grössere Projekte zum weiteren Ausbau des Standortes stehen an: Der Bau einer Phosphor (P)-Rückgewinnungsanlage und der Ersatz einer 20-bar-Turbine mit einer 40-bar-Turbine, um künftig noch effizienter die Wärmenutzung und die Stromproduktion koppeln zu können. Dafür ist insbesondere für den über 30 Meter hohen Bau der Phosphor-Rückgewinnungsanlage ein Sondernutzungsplan notwendig. Im Sondernutzungsplan werden insbesondere Grösse, Anordnung und Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie deren Erschliessung festgelegt. 

Studienauftrag

Der ZAB hat im 2023 einen Studienauftrag für ein Gestaltungskonzept des Energieparks ausgeschrieben. Zur Teilnahme am Studienauftrag waren zwölf Personen oder Unternehmungen mit ausgewiesenen Kompetenzen in den Bereichen Kunst, Design, Architektur und Landschaft eingeladen. Aus dem zweistufigen Verfahren wurde ein Siegerprojekt auserkoren, welches für den Sondernutzungsplan richtungsgebend ist. Der Sondernutzungsplan regelt ausserdem die Höhen für die verschiedenen Anlageteile und den Waldabstand.

Mitwirkungsverfahren

Vor dem Erlass des Sondernutzungsplans wird gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz und kantonalem Planungs- und Baugesetz ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Dies bedeutet, die Bevölkerung kann sich während der Mitwirkung einbringen und zu den Planerlassen Stellung nehmen. Für das Mitwirkungsverfahren steht die Mitwirkungsplattform www.mitwirken-kirchberg.ch zur Verfügung (vgl. Amtliche Bekanntmachung).

Gemeindekanzlei Kirchberg