Am 9. Juni hat die Stimmbevölkerung die Prämien-Entlastungs-Initiative deutlich abgelehnt. Damit kommt der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag zum Tragen. Die Kantone müssen einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten und festsetzen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Neu beträgt der kantonale Mindestbeitrag 3.5 bis 7.5 Prozent der Kosten für die Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Der Nachholbedarf im Kanton St.Gallen ist demnach gross. Zahlen des BAG prognostizieren Mehrkosten von über 70 Mio. Franken im Vergleich zum Jahr 2020.
Rasche Umsetzung gefordert
SP-Kantonsrat und Fraktionspräsident Dario Sulzer fordert die Regierung auf, die notwendigen Vorarbeiten rasch anzugehen und bereits im Budget 2025 höhere Beiträge für die Prämienverbilligung einzustellen, damit Haushalte mit niedrigen Einkommen möglichst bald entlastet werden können.
Einfache Anfrage von Kantonsrat Sulzer (Auszug):
«Angesichts der sehr hohen finanziellen Belastung der Versicherten, ist die Regierung gehalten, die notwendigen Vorarbeiten an die Hand zu nehmen, damit der Gegenvorschlag im Kanton so rasch als möglich umgesetzt werden kann.
Wir bitten die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
- Ab wann und in welchem Ausmass können einkommensschwache Haushalte im Kanton St.Gallen mit der stärkeren Verbilligung der Krankenkassen-Prämien gemäss Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative rechnen?
- Ist die Regierung bereit – im Sinne einer Etappierung – eine erste Beitragserhöhung bereits für das Budget 2025 einzuplanen?»