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Mosnang
13.06.2024
14.06.2024 07:04 Uhr

Mosnang: Resultat der aufsichtsrechtlichen Prüfung liegt vor

Das Verfahren der aufsichtsrechtlichen Prüfung ist mit Er halt der Stellungnahme des Departement des Innern ab geschlossen.
Das Verfahren der aufsichtsrechtlichen Prüfung ist mit Er halt der Stellungnahme des Departement des Innern ab geschlossen. Bild: Katharina Meier
Das Resultat der aufsichtsrechtlichen Prüfung beim Gemeinderat Mosnang liegt vor: Schulratspräsident Max Gmür missachtete in zwei Fällen die Informationspflicht gegenüber dem Rat. Zudem verletzte er in je zwei Fällen das Kollegialprinzip und die Zuständigkeitsordnung zur Information der Öffentlichkeit. Gemeindepräsident Renato Truniger verletzte Letzteres ein Mal.

Im Dezember 2023 hat der Gemeinderat Mosnang auf Antrag des Schulratspräsidenten beim Departement des Innern eine aufsichtsrechtliche Anzeige eingereicht. Die Anzeige sollte aufzeigen, ob die vom Gemeindepräsidenten erhobenen Vorwürfe gegen den Schulratspräsidenten zutreffen und ob das Vorgehen seinerseits rechtens war.

Schreiben des Kantons vom 21. Mai

Bei der aufsichtsrechtlichen Anzeige nach Art. 162 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) handelt es sich um einen formlosen Rechtsbehelf. Sie vermittelt keinen Erledigungsanspruch und keine Parteirechte. Mit Schreiben vom 21. Mai 2024 hat das Departement des Innern zuhanden des Gemeinderates Stellung zur aufsichtsrechtlichen Anzeige genommen. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 6. Juni 2024 als Kollegialbehörde entschieden, die Ergebnisse der Stellungnahme wie folgt zu veröffentlichen:

Stellungnahme

«Der Rat ist ein Kollegialorgan und tritt nach aussen als Einheit auf. Die Information der Öffentlichkeit obliegt dem Gemeinderat. Er ist oberstes Leitungs­ und Verwaltungsorgan. Der Schulrat ist dem Rat hierarchisch unterstellt.

Verletzt und missachtet

Die Prüfung der vorgelegten Vorkommnisse hat ergeben, dass der Schulratspräsident in je zwei Fällen das Kollegialprinzip und die Zuständigkeitsordnung zur Information der Öffentlichkeit verletzt hat. In zwei Fällen missachtete der Schulratspräsident ausserdem seine Informationspflichten gegenüber dem hierarchisch übergeordneten Rat. Hingegen hat der Gemeindepräsident selbst in einem Fall die Zuständigkeitsordnung zur Information der Öffentlichkeit verletzt.

Keine Gefahr für gesetzliche Ordnung

Die Ausbrüche aus der Kollegialität und die Nichteinhaltung der Zuständigkeitsordnung zur Information der Öffentlichkeit belasten zwar das Gruppenklima. Sie stellen aber keine Gefahr für die gesetzliche Ordnung dar. Aus diesem Grund sind seitens der Aufsichtsbehörde keine Massnahmen zur Wiederherstellung oder Sicherung der gesetzlichen Ordnung zu treffen».

Verfahren ist abgeschlossen

Das Verfahren der aufsichtsrechtlichen Prüfung ist mit Erhalt der Stellungnahme des Departement des Innern abgeschlossen. Der Gemeinderat wird in den kommenden Monaten die Kommunikationsabläufe analysieren und die nötigen Massnahmen treffen.

Gemeindekanzlei Mosnang