Man wolle nicht hinnehmen, dass der öffentlich-rechtliche Status der Kirche infrage gestellt werde. Zu reden gab auch die in ein Postulat umgewandelte Motion «Wir schauen hin».
Kommt schlecht an
In Volksschulgesetz des Kantons St.Gallen ist geregelt, dass der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen als öffentlich-rechtliche Körperschaft eine Sekundar- und Realschule führen kann. Der Konfessionsteil tut dies mit der «flade».
Dass nun im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetztes an diesem Artikel gerüttelt wird und von einem Sonderstatus die Rede ist, kommt bei der Katholischen Kirche schlecht an, wie sich an der Session des Katholischen Kollegiums am Dienstag, 18. Juni 2024 zeigte.
«Angriff auf die Gesellschaft»
Gemäss Administrationsratspräsident Armin Bossart greift die Kantonsregierung hier eine wichtige Lebensader des Konfessionsteils, aber auch der Gesellschaft an. «Was soll der Kirche als nächstes entzogen werden?», fragte Bossart gegenüber dem Plenum. Auch beim Religionsunterricht sei seitens der Regierung von einem Sonderstatus die Rede.
Armin Bossart: «Die aktuelle Debatte könnte eine Entfremdung von Kirche und Staat ins Rollen bringen. Diese Erosion des bewährten und auf gegenseitigem Respekt gegründeten Zusammenlebens kann nicht gewollt sein.» Von streng laizistischen Gesellschaften wisse man, dass das Ausblenden von Religion als gesellschaftliches Thema und die Verdrängung der Religion ins rein Private fatale Folgen habe. Armin Bossart motivierte, den politischen Prozess zu verfolgen, sodass man zu gegebenem Zeitpunkt auf die Kollegiumsmitglieder zählen könne.