Vergangenen Freitag musste die Premiere der St.Galler Festspiele eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn kurzfrisitg abgesagt werden. Nicht der Starkregen war in Flumserberg das Problem, sondern die Gewitterzelle mit zahlreichen Blitzen.
Hätte einer davon in die – überdachte – Zuschauertribüne eingeschlagen, wären nicht nur bis zu 750 Gäste gefährdet gewesen, sondern auch die beinahe komplett anwesende St.Galler Regierung.
Was wäre, wenn diese komplett ausfiele?
Die Antwort darauf kennt Staatssekretär Benedikt van Spyk: «Nach Art. 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Regierung führt die Regierung in der Regel wöchentlich eine Sitzung durch, in welcher sie als Kollegium die in ihre Zuständigkeit fallenden Beschlüsse fasst. Gemäss Art. 14 GeschO ist die Regierung beschlussfähig, wenn wenigstens vier Mitglieder und der Staatssekretär anwesend sind.
Art. 23 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes enthält die Rechtsgrundlage für Präsidialverfügungen und -beschlüsse. Der Vorsitzende einer Kollegialbehörde kann für die Gesamtbehörde verfügen, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind: Es muss sich um einen Fall handeln, der keinen Aufschub gestattet – und die Gesamtbehörde kann nicht rechtzeitig einberufen werden.» Sollte der Präsident ausfallen, kann die Aufgabe durch den Stellvertreter oder durch jedes andere verfügbare Mitglied der Regierung wahrgenommen werden.
Die Regierung bleibt demnach handlungsfähig, solange ein Mitglied der Regierung verfügbar ist.
Wenn sämtliche Mitglieder der Regierung ausfallen, kommen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu Dringlichkeitsrecht zum Tragen, so Benedikt van Spyk weiter. «Eine Möglichkeit wäre, dass der Kantonsrat im Rahmen einer ausserordentlichen Session, im Rahmen eines dringlichen Gesetzes Massnahmen zur Überbrückung des Ausfalls der Gesamtregierung treffen würde.»
Gestützt auf Art. 114 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen hat eine Ersatzwahl stattzufinden.
Ein Nachrücken sei bei Majorzwahlen im Unterschied zu Listenwahlen bei Proporzwahlen nicht möglich, unterstreicht van Spyk.
Falls an der Festspiele-Premiere etwas schiefgelaufen wäre, wäre die St.Galler Regierung übrigens trotzdem handlungsfähig geblieben: Staatssekretär Benedikt van Spyk und Finanzminister Marc Mächler konnten der Aufführung nicht beiwohnen.