In der allgemeinen Umfrage der Bürgerversammlung vom 5. April 2024 wurden von zwei Personen aus der Bevölkerung Fragen an den Gemeinderat zum Thema Eignungsgebiete Windkraftanlagen gerichtet. Anfragen in der allgemeinen Umfrage müssen bis spätestens an der nächsten Bürgerversammlung beantwortet werden. Der Gemeinderat hat sich entschieden, die Fragen via Gmeindsblatt zu beantworten.
In einem ersten Antrag wurde das Anliegen geäussert, seitens Gemeinde mindestens in jedem zweiten Gmeindsblatt oder häufiger zum Thema Windenergie Eignungsgebiet Kirchberg zu informieren. Ein zweiter Antrag betrifft das Anliegen, eine Konsultativabstimmung zum Thema Windenergie Eignungsgebiet Kirchberg zu initialisieren.
Via Mitteilungsblatt
Der Gemeinderat wird die Bevölkerung weiterhin im Gmeindsblatt sowie auf der Gemeindewebseite über das Thema Windenergie Eignungsgebiet Kirchberg informieren. Das Thema Windenergie befindet sich zurzeit, wie im Gmeindsblatt 8/2024 informiert, erst auf kantonaler Ebene. Aktuell geht es um einen Eintrag in den kantonalen Richtplan. Auslöser dafür ist die Energiestrategie 2050 auf Ebene Bund, welche die Kantone verpflichtet, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen. Dabei handelt es sich um einen Prozess längerer Dauer. Inhaltlich ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht laufend neue Informationen, über welche im Gmeindsblatt berichtet werden könnte. Daher wird von einem festgelegten Kommunikations-Rhythmus zum Thema Windenergie im Gmeindsblatt abgesehen. Liegen neue Informationen zum Thema vor, wird die Bevölkerung über diese auf dem Laufenden gehalten. Sollte das Gebiet Hamberg/Alvensberg durch die Regierung im kantonalen Richtplan als geeignetes Windenergiegebiet festgesetzt werden, wird zusätzlich zur Information im Gmeindsblatt und auf der Gemeindewebseite ein öffentlicher Informationsanlass geplant.
Konsultativabstimmung
Die Durchführung einer Konsultativbefragung zum Thema Windenergie liegt nicht in der Kompetenz der Bürgerversammlung. Das Anliegen wurde im Gemeinderat aber nochmals besprochen. Da sich das Thema zurzeit erst auf der Stufe Richtplanung auf kantonaler Ebene befindet und kein Baugesuch für eine konkrete Anlage im Raum steht, wird zum jetzigen Zeitpunkt keine Konsultativbefragung durchgeführt.
Von einer zweiten Person wurden die Fragen gestellt, was der Gemeinderat dazu sagt, dass seine Anhörung zur Richtplan-Anpassung 2023 von St. Gallen als grundsätzliche Zustimmung geführt wird, wer als Vertretung der Region Toggenburg die Zustimmung zum Windpark Kirchberg gegeben hat und warum der Gemeinderat bei einem so einschneidenden Projekt nicht die Betroffenen befragt hat.
Offene Haltung vertreten
Der Gemeinderat hat eine offene Haltung zu den kantonalen Sondernutzungsplänen vertreten, sowohl bei den Eignungsgebieten Windenergie als auch bei Deponie- und Abbaustandorten. Die Stellungnahme des Gemeinderates bezieht sich auf das Planungsinstrument des kantonalen Sondernutzungsplans. In Bezug auf Windkraftanlagen hat sich der Gemeinderat für eine unvoreingenommene Prüfung ausgesprochen. Wie das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen dies wertet, liegt in seiner Verantwortung.
Mitglied Wahlkreis und Gerichtskreis Toggenburg
Die Regionsorganisation «Region Toggenburg» umfasst die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Neckertal, Lichtensteig, Wattwil, Ebnat-Kappel, Nesslau und WildhausAlt St. Johann. Die Gemeinde Kirchberg gehört zwar zum Wahlkreis und zum Gerichtskreis Toggenburg, bezüglich Regionalplanung gehört die Gemeinde jedoch der «Regio Wil» an. Fragen in Bezug auf die Stellungnahme der «Region Toggenburg» können nicht vom Gemeinderat Kirchberg beantwortet werden.
Im Rahmen der Mitwirkung Stellung nehmen
Zu Anpassungen des kantonalen Richtplans kann und darf sich der Gemeinderat ohne eine vorgängige Befragung möglicher Betroffener äussern. Es ist nicht die Aufgabe der Gemeinde, im kantonalen Verfahren der Richtplananpassung für die Anhörung der Betroffenen zu sorgen. Die Bevölkerung hatte ebenfalls die Gelegenheit, im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens des Kantons zur Richtplananpassung Stellung zu nehmen.