Mehrheitsanträge werden verletzt
Nachdem das revidierte Tabakproduktegesetz im Nationalrat Schiffbruch erlitt, beschäftigte sich die Gesundheitskommission des Ständerats erneut mit der Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak».
Dabei setzt sie den Volkswillen bei der Regelung des Werbeverbotes in der Presse und im Internet verfassungskonform um. Leider verletzen die Mehrheitsanträge der Kommission bezüglich dem Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal und der Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos, welche weiterhin auch an Orten zugelassen sein sollen, wo Kinder und Jugendliche sich
aufhalten können, die Verfassung klar und müssen im Plenum korrigiert werden.