Gemäss Art. 23 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht veröffentlicht der Einbürgerungsrat Ganterschwil seine Beschlüsse über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Der Einbürgerungsrat Ganterschwil hat folgende Einbürgerung beschlossen: Messmang Mario, geb. 02.03.1979, von Deutschland, wohnhaft in 9608 Ganterschwil, Ulrichenwiese 3
Drei Personen in Bütschwil
Gemäss Art. 23 des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht veröffentlicht der Einbürgerungsrat Bütschwil seine Beschlüsse über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Der Einbürgerungsrat Bütschwil hat folgende Einbürgerung beschlossen: Pergega Vanesa, geb. 27.08.2006, vom Kosovo, wohnhaft in 9606 Bütschwil, Kreuzrain 6, Soltani Hussein, geb. 10.04.1983, von Afghanistan sowie Panahi Shokria, geb. 21.03.1994, von Afghanistan, beide wohnhaft in 9615 Dietfurt, Untere Schieb 14a
Auflage
Die Dossier liegen im Erdgeschoss des Gemeindehauses Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, auf. Die Frist ist vom 11. Juli 2024 bis 27. August 2024.Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen während 30 Tagen unter Berücksichtigung des Fristenstillstands gemäss Art. 145 Abs. 1 lit. c ZPO, d.h. vom 11. Juli 2024 bis 27. August 2024, im Erdgeschoss des Gemeindehauses Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil öffentlich auf. Stimmberechtigte der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss schriftlich und begründet Einsprache beim jeweiligen Einbürgerungsrat erheben.