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Mosnang
11.07.2024
11.07.2024 16:44 Uhr

Keine Weiterführung des Grundbuchamts in Mosnang

Ab dem 1. September soll das Mosnang Grundbuch- und Landwirtschaftsamt in Kirchberg geführt werden.
Ab dem 1. September soll das Mosnang Grundbuch- und Landwirtschaftsamt in Kirchberg geführt werden. Bild: Gemeindekanzlei Kirchberg
Die Bemühungen, das Grundbuchamt Mosnang im am Ort zu behalten, haben nichts gefruchtet. Der Gemeinderat nimmt nun Verhandlungen mit Kirchberg auf.

Die Bemühungen für eine Nachfolgeregelung von Grundbuchverwalterin Ramona Egli konnten trotz intensiver Suche nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Grundbuch und Landwirtschaft übertragen

Der Gemeinderat hat deshalb Verhandlungen mit der Gemeinde Kirchberg aufgenommen. Eine kundenfreundliche Lösung ist die Übertragung der Zuständigkeit von Grundbuch und Landwirtschaft an die Gemeinde Kirchberg. Die beiden Themen sind eng miteinander verbunden. Der Gemeinderat Mosnang hat den Gemeinderat Kirchberg im Juni 2024 gebeten, einer Übernahme des Grundbuchamtes und des Landwirtschaftsamtes zuzustimmen.

Per 1. September

Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Gemeinde Mosnang die Führung des Grundbuch- und Landwirtschaftsamtes auf den 1. September 2024 an die Gemeinde Kirchberg überträgt. Der Grundbuchkreis Mosnang bleibt bestehen. Die Gemeinde Kirchberg erfüllt im Rahmen dieser Vereinbarung die grundbuchlichen Aufgaben (Beratung, Vertragsvorbereitung, Beurkundungstätigkeit, Grundbuchführung, Mitwirkung bei den Grundstückschätzungen) auch für die Gemeinde Mosnang bzw. für den Grundbuchkreis Mosnang. Die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes umfasst ausserdem das kommunale Landwirtschaftsamt.

Fakultatives Referendum

Diese Vereinbarung soll ab 1. September 2024 angewendet werden und ist nicht befristet. Jede Gemeinde kann von der Vereinbarung nach Ablauf von drei Jahren jeweils auf Ende einer Amtsdauer unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zurücktreten. Die Vereinbarung wird gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Vereinbarung kann auf der Ratskanzlei eingesehen werden.

Gemeindekanzlei Mosnang