Der Juni hat der Schweiz viel Regen gebracht. Auch die Gemeinde war in den letzten Monaten auch mit verschiedene Schäden an Infrastrukturanlagen (hauptsächlich Strassen) konfrontiert gewesen. Für die Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse wird die Schadensbehebung direkt durch die Gemeinde gemacht, bei den Gemeindestrassen 3. Klasse ist dies Sache der unterhaltspflichtigen Anstösser.
Die Gemeinde hilft
Die Gemeinde hilft dabei bei den Sofortmassnahmen und bei den Gesuchen an die verschiedenen möglichen Stellen. Gesamthaft geht es in der Gemeinde Neckertal zurzeit um eine Schadenssumme von ca. Fr. 620'000. An diese hohe Summe sind Beiträge zu erwarten. Einerseits vom kantonalen Bau- und Umweltdepartement unter dem Titel «werkgebundene Staatsbeiträge», andererseits vom kantonalen Volkswirtschaftsdepartement unter dem Titel «Strukturförderung in der Landwirtschaft».
Fondssuisse
Privat Geschädigte können und müssen direkt bei Fondssuisse einen Antrag auf Auszahlung eines Beitrags stellen. Der Schaden ist dabei elektronisch aufzunehmen unter gleichzeitiger Anzeige an unseren Werkhof unter 058 228 33 40, welcher die Schadenschätzung vornimmt. Der Werkhof ist auch Erstanlaufstelle bei allen Schäden an Infrastrukturanlagen. Wenden Sie sich an die Mitarbeitenden dort. Sie helfen gerne weiter und zeigen den Weg auf.