In der Gemeinde Neckertal gelten aufgrund der Fusion drei verschiedene Baureglemente. Das Baureglement des Grundbuchkreises Hemberg wurde bereits an das Planungs- und Baugesetz angepasst und ist in Vollzug. Die beiden Baureglemente «alt Neckertal» und «Oberhelfenschwil» sind zurzeit in Revision.
Grundlage für Bewilligungen
Gemäss diesen beiden Baureglementen bewilligt die Baukommission Baugesuche. Für allfällige Einsprachen zu den Baubewilligungen war bisher der Gemeinderat zuständig. Mit der nun vollzogenen Anpassung werden Verfügungen und Entscheide der Baukommission unmittelbar an die kantonale Rekursinstanz weitergezogen, wie dies auch für Hemberg bereits gültig ist. Diese Praxis ist ebenfalls in den beiden in der Revision befindlichen Baureglementen vorgesehen.
Einsprachen zurückgezogen
Der Gemeinderat hat die Änderungen am 22. August 2023 erlassen. Die Mitwirkung und die öffentliche Auflage wurden durchgeführt. Die eingegangenen Einsprachen wurden zurückgezogen. Das fakultative Referendum wurde durchgeführt und nicht ergriffen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hat die Anpassung der Baureglemente mit Gesamtentscheid vom 10. Juli 2024 genehmigt.
Anpassung alt Neckertal: Art. 2 Abs. 4 (neu)
Verfügungen und Entscheide der Baukommission können unmittelbar an die kantonale Rekursinstanz weitergezogen werden, Verfügungen der Bauverwaltung an den Gemeinderat.
Anpassung Oberhelfenschwil: Art. 3 Abs. 3 (neu)
Verfügungen und Entscheide der Baukommission können unmittelbar an die kantonale Rekursinstanz weitergezogen werden, Verfügungen der Bauverwaltung an den Gemeinderat.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Anpassung der Baureglemente rechtskräftig ist. Der Vollzug wird auf den 1. August 2024 festgesetzt