Damit wird ein von einem Kreisgericht ausgesprochener Landesverweis voraussichtlich nichtig. Die rechtlichen Voraussetzungen für Schuldsprüche in den verschiedenen Anklagepunkten seien nicht gegeben, schreibt das Kantonsgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Ehepaar unter anderem vor, dass es dem Sozialamt finanzielle Zuwendungen von Verwandten und Dritten nicht gemeldet habe. Dadurch habe das Paar zu hohe Leistungen bezogen, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Sie forderte unter anderem eine Verurteilung wegen Betrugs.
Weitere Vorwürfe betrafen die angebliche Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Tochter und Sohn hätten etwa nicht am obligatorischen Schulunterricht teilgenommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.