Der Gemeinderat Neckertal lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Teilstrassenplan Obere Lochstrasse
Erstmalige Belegung mit Hartbelag und Umklassierung Wanderweg
Gemeindestrasse 3. Klasse Obere Lochstrasse Nr. 326a, Oberhelfenschwil
Zufahrtsstrasse und Hofplatz
Auf dem Grundstück Nr. 450-O möchten die Grundeigentümer erstmalig die Zufahrtsstrasse und den Hofplatz mit einem Hartbelag belegen. Bei einem Teilstück handelt es sich um einen Wanderweg ohne Hartbelag, welcher gemäss Fuss-, Wander- und Radweg (FWR) umklassiert werden muss.
Planverfahren notwendig
Nach Art. 39 ff des kant. Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) ist für den Strassenbau das Planverfahren durchzuführen. Dieses ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet. Die Unterlagen sind vom 22. Juli bis 21. August 2024 im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei oder auf www.neckertal.ch einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg oder per E-Mail an ratskanzlei@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen Andreas Lusti, Verwaltungsleiter unter 058 228 33 22 gerne zur Verfügung.