Im Aachtal zwischen Mogelsberg und Nassen, Gemeinde Neckertal, wird im Gebiet Böschenbach seit über 110 Jahren Grund- bzw. Quellwasser für die Trinkwasserversorgung genutzt.
Zusammenschluss von Korporationen
Das im Pumpwerk (PW) Böschenbach geförderte Grundwasser wird durch die Wasserversor gung (WV) Herisau, die Dorfkorporation (DK) Mogelsberg1 und die WV Degersheim genutzt, die im Gemeinschaftswasserwerk Mogelsberg – Degersheim – Herisau zusammengeschlossen sind. Der Unterhalt der Fassungsanlagen obliegt der WV Herisau.
Die WV Herisau deckt ihren Wasserbedarf zu rund 60%, die DK Mogelsberg und die WV Degersheim zu 100% aus dem PW Böschenbach. Die durchschnittliche Fördermenge beträgt für die WV Herisau rund 695'000 m3/Jahr, für die DK Mogelsberg rund 95'000 m3/Jahr und für die WV Degersheim rund 287'000 m3/Jahr, womit die totale jährliche Fördermenge über 1 Mio. m3 beträgt.
Untersuchungen und Revision
Die Fassungsanlagen und sind mit Ausnahme der GWF Böschenbach, welche in den 1990 Jahren mit Horizontalfilterbrunnen neu gefasst wurde, noch in ihrem Urzustand vorhanden. Für die Planung der neuen Transportleitung nach Degersheim mussten umfangreiche hydrogeologische Untersuchungen im Aachtal durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Revision der Grundwasserschutzzonen und die Erneuerung der Konzession verlangt.
Reglement, Plan
In Anwendung von Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, SR 814.20) und gestützt auf Art. 30 ff. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2; abgekürzt GSchVG) hat der Gemeinderat Neckertal am 25. Juni 2024 folgendes erlassen: Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan für Grundwasserfassung Böschenbach / Quellfassung Schwendimann sowie Schutzarealreglement und Schutzarealplan für das differenzierte Grundwasserschutzareal Böschenbach.
Unterlagen einsehbar
Die Reglemente und der Schutzplan samt Beilagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom 5. August bis 4. September 2024 in der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder auf www.neckertal.ch zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer werden zudem mit persönlicher Anzeige davon in Kenntnis gesetzt.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Reglemente und den Schutzplan beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 31 GSchVG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.