Die Erneuerungswahlen für das Schulratspräsidium, die weiteren sechs Mitglieder des Oberstufenschulrates und drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission finden am Sonntag, 22. September 2024, statt.
Bis am 28. Juni eingereicht
Die Wahlvorschläge mussten bis Freitag, 28.06.2024, auf dem Schulsekretariat eintreffen. Innert der gesetzten Frist sind verschiedene Wahlvorschläge eingereicht worden. Sämtliche Wahlvorschläge sind gültig. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er innert der gesetzten Frist eingereicht wurde, von wenigstens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet worden ist und wählbare Kandidierende enthält.
Wahlvorschläge
Schulratspräsidium (1 Mandat, 1 Kandidat)
Furrer Hans Jörg, dipl. El. Ing. FH, Bütschwil, FDP (bisher)
Mitglieder des Oberstufenschulrates (6 Mandate, 9 Kandidatinnen und - Kandidaten)
Brunschwiler Reto, Maurer, Zuzwil, parteilos (bisher)
Stillhart Dominik, Bankangestellter, Bütschwil, Die Mitte (bisher)
Abderhalden Werner, Zimmermann / Fahrzeugschlosser, Ganterschwil, SVP (neu)
Bernhardt Lukas, Teamleiter Sozialwerke / Strategische Leitung & Beratung NGO, Bütschwil, parteilos (neu)
Bobirnac Stefan, Fachübersetzer und -Lehrperson E/F Sprachtechnologe, Bütschwil, FDP (neu)
Brändle Karin, Treuhandsachbearbeiterin, Dietfurt, Die Mitte (neu)
Leuzinger Mirco, Leiter Zentrale Dienste, Bütschwil, Die Mitte (neu)
Schweizer Stefan, Ausbildungslokführer, Ganterschwil, FDP (neu)
Züblin Markus, Spezialist Unternehmensorganisation / selbständiger Unternehmer, Lütisburg, parteilos (neu)
Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (3 Mandate, 4 Interessierte)
Benz Franziska, Kauffrau, Bütschwil, Die Mitte (bisher)
Scalon Oriano, Projektleiter / Maschinenbautechniker HF, Bütschwil, parteilos (bisher)
Epper Michael, Informatikmittelschüler Schwerpunkt Wirtschaft und Recht, Lütisburg, FDP (neu)
Simonetti Sarah, Client Account Manager, Bütschwil, Die Mitte (neu)
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Schulbehörden auch eine stille Wahl nach Art. 10 der Gemeindeordnung möglich.