Der Kanton St. Gallen beabsichtigt, den Koordinationsstand, also den Status zum potenziellen Windenergiegebiet Hamberg/Alvensberg in unserer Gemeinde, zu ändern. Der Status des Gebiets soll dabei von der Stufe «Vorprüfung» auf die Stufe «Festsetzung» angepasst werden. Zurzeit ist das Gebiet Hamberg/Alvensberg noch nicht definitiv als Windenergiegebiet im Richtplan festgesetzt. Mit der Festsetzung würde dies geändert werden. Über die definitive Festsetzung wird der Kanton zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Im Anschluss muss der neue Richtplan zudem noch vom Bund genehmigt werden.
Stellungnahme in der zweiten Anhörung
Im Rahmen einer zweiten Anhörung hat der Gemeinderat gegenüber dem Kanton zur Anpassung des Koordinationsstands Stellung genommen. Der Gemeinderat steht einer unvoreingenommenen Prüfung nach wie vor offen gegenüber. Jedoch ersucht der Gemeinderat den Kanton um eine Ergänzung des Steckbriefs zum Eignungsgebiet Hamberg/Alvensberg. In den Steckbriefen zu den Eignungsgebieten werden Empfehlungen zu möglichen Umsetzungen von Windenergieanlagen zusammengefasst. Im Steckbrief des Gebiets Hamberg/ Alvensberg soll ergänzt werden, dass bei der Standortwahl eines möglichen Windenergieprojekts die Abstände zum Siedlungsgebiet zu prüfen und zu berücksichtigen sind.
Wie geht es weiter?
In einem nächsten Schritt muss abgewartet werden, ob der Kanton St. Gallen das Gebiet Hamberg/Alvensberg tatsächlich als Windenergiegebiet im kantonalen Richtplan festsetzen wird. Sollte dies der Fall sein, wird die Politische Gemeinde Kirchberg, wie angekündigt, eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema durchführen. Weitere Informationen zum Thema Windenergie im Kanton St. Gallen finden Sie unter nachstehendem QRCode oder unter www.sg.ch/ bauen/raumentwicklung/kantonaleplanung/ Windenergie.html.