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Mosnang
26.07.2024

Beschluss aufgehoben, Gemeindebeitrag zugesichert

Weil das AREG den Sondernutzungsplan Gewässerraum Bitzibach (Abschnitt 17925 Chürzestrasse/Bütschwilerstrasse) verweigert, hat der Gemeinderat den Beschluss vorläufig aufgehoben.
Weil das AREG den Sondernutzungsplan Gewässerraum Bitzibach (Abschnitt 17925 Chürzestrasse/Bütschwilerstrasse) verweigert, hat der Gemeinderat den Beschluss vorläufig aufgehoben. Bild: geoportal.ch/screenshot
Der Mosnanger Gemeinderat hat den Beschluss über den Sondernutzungsplan Bitzibach aufgehoben, weil das AREG die Genehmigung verweigert hatte. Die Situation soll im Rahmen einer Gesamtbeurteilung der Gewässerraumausscheidungen neu beurteilt werden.

Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan Gewässerraum Bitzibach, Abschnitt 17925, im September 2020 erlassen und vom 21. September bis 20. Oktober 2020 öffentlich aufgelegt. Während der Auflage sind keine Einsprachen eingegangen.

AREG verweigerte Genehmigung

Die Unterlagen wurden im November 2020 dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung unterbreitet. Nach einer längeren Bearbeitungszeit teilt das AREG im Dezember 2023 mit, dass die Genehmigung des Sondernutzungsplanes verweigert wird. Der Gemeinderat hat nun den Beschluss vom September 2020 aufgehoben. Die Situation soll im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Gewässerraumausscheidungen neu beurteilt werden.

Ausserdem hat der Gemeinderat…

  • der Dorfkorporation Mosnang einen Gemeindebeitrag von rund Fr. 23'000.00 (15 % der anrechenbaren Kosten) an die Hydrantennetzerneuerung Chrimberg zugesichert.
  • die Entschädigungsansätze für öffentliche Leitungen und Schächte angepasst. Die neuen Ansätze orientieren sich an Empfehlungen verschiedener Branchenverbände und werden ab sofort angewendet.
Gemeindekanzlei Mosnang