Diese besteht aus Richtplanbeschlüssen zu den Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur und den entsprechenden Richtplänen. Die kommunale Richtplanung wurde dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Kenntnisnahme unterbreitet. Mit deren Festsetzung hat der Gemeinderat die Stossrichtung und grundlegende Entwicklungsabsichten für die weitere Überarbeitung der kommunalen Ortsplanung behördenverbindlich festgelegt.
Innenentwicklungs- und Auszonungskonzept
Integraler Bestandteil des kommunalen Richtplans stellt dabei die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen dar. Mit der Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen wird aufgezeigt, wo in Mosnang Nutzungspotenziale liegen und welche Gebiete sich für eine Innenentwicklung eignen. Sie zeigt auf, wo und welche Quartiere erneuert und verdichtet werden können, aber auch, welche Gebiete in ihrer Struktur und Körnigkeit belassen werden sollen. Da die Gemeinde Mosnang im Rahmen der Ortsplanungsrevision die schwierige Aufgabe hat, ihre Bauzonen zu verkleinern, stellt das parallel zur Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen erarbeitete Arbeitsprogramm Auszonungen eine zweite wichtige Grundlage für die Revision dar. Damit die Erkenntnisse und Aussagen aus der Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen und dem Arbeitsprogramm Auszonungen wirksam umgesetzt werden, wurden diese in die kommunale Richtplanung aufgenommen und damit behördenverbindlich festgelegt.
Bisherige Richtpläne werden aufgehoben
Die Gemeinde Mosnang verfügt heute über vier einzelne Richtpläne für die Dörfer Dreien/Riet, Libingen, Mühlrüti und den Hauptort Mosnang mit den dazugehörigen Ortsteilen Sonnhalden und Dottingen. Die vier Teilrichtpläne werden mit der verabschiedeten kommunalen Richtplanung in zwei das gesamte Gemeindegebiet umfassende Richtplanteile – den Richtplanteil «Siedlung & Landschaft» und den Richtplanteil «Verkehr & Infrastruktur» – überführt.
Mitwirkungsmöglichkeit wurde rege genutzt
Am 20. Juni 2023 wurde die kommunale Richtplanung im Rahmen einer Informationsveranstaltung der interessierten Bevölkerung vorgestellt. Vom 20. Juni bis zum 9. September 2023 war die Bevölkerung sodann eingeladen, zu den vorgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen und an der strategischen Weichenstellung für die räumliche Entwicklung der nächsten 25 Jahre mitzuwirken. Für die Mitwirkung stand die Plattform www.mitwirken-mosnang.ch zur Verfügung. Ausserdem wurde die Richtplanung zur Vorprüfung dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zugestellt.
Neun Stellungnahmen, 60 Einzelanträge
Insgesamt gingen im Rahmen der Mitwirkung neun Stellungnahmen ein, die in der Summe rund 60 Einzelanträge beinhalteten. Der Gemeinderat hat einige Anregungen und Rückmeldungen sowohl aus der Mitwirkung wie aus der kantonalen Vorprüfung aufgenommen und die Richtplanung moderat angepasst.
Wesentliche Änderungen
Die wesentlichsten vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen gegenüber der Vorlage «Mitwirkung» lauten wie folgt:
- Der Gemeinderat will eine kommunale Entschädigung für Auszonungen einführen. Diese soll zum Tragen kommen, wenn die kantonale Entschädigung den Erwartungen der Gemeinde nicht genügt.
- Der Richtplanbeschluss zum Siedlungserweiterungsgebiet Arbeiten (Einzonung Aufeld) wird aus dem Richtplan entfernt, da der entsprechende Teilzonenplan bereits vor dem Sommer 2024 aufgelegt wurde.
- Die Beschlüsse «Themenwanderwege» und «Panoramatrail» werden aus dem Richtplan gestrichen.
- Per Richtplanbeschluss soll festgehalten werden, dass die Spielplätze auf den Primarschulgeländen Mosnang, Libingen, Mühlrüti und Dreien abseits vom Schulbetrieb für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
- Ein zusätzlicher Beschluss Kleindeponien wird aufgenommen. Die Gemeinde prüft innerhalb ihres Gemeindegebiets potenzielle Standorte für den Betrieb von Kleindeponien für unverschmutztes Boden- und Aushubmaterial Typ A bis zu einem Maximalvolumen von 20'000 m3.
Auf der Homepage einsehbar
Der Mitwirkungsbericht ist zusammen mit dem Planungsbericht, den Richtplanbeschlüssen, den dazugehörigen Plänen und sämtlichen Beilagen auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Die mitwirkenden Personen und Organisationen werden mit einer persönlichen Antwort bedient.
Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Mitwirkenden. Mit dem Erlass der kommunalen Richtplanung ist ein wichtiger Grundstein für die weitere Überarbeitung der Ortsplanung gelegt.