Bei der Anbringung von Solaranlagen in Ortsbildern und auf Schutzobjekten besteht ein Zielkonflikt zwischen Energie- und Kulturerbe-Zielen. Dies ist einer der Gründe, weshalb bislang schweizweit Unsicherheiten bezüglich der Bewilligung von Solaranlagen in Ortsbildern und auf Schutzobjekten bestanden. Das Departement des Innern hat im Februar 2023, unter Beizug eines Vertreters der Energieagentur St. Gallen sowie des Branchenverbands Swissolar, aus diesem Grund eine Auslegeordnung vorgenommen, welche die Bewilligungspraxis optimieren soll.
Ampelsystem
Die neue Bewilligungspraxis orientiert sich im Grundsatz am Wert der Dachlandschaft und an einem Ampelsystem mit den Farben Grün, Orange und Rot. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Denkmalpflege wird eine Online-Karte erstellt, auf der die einzelnen Gebiete farblich eingeteilt werden. Diese Karte befindet sich noch im Aufbau. Die Ortsbildschutzgebiete in der Gemeinde Kirchberg werden dabei zumeist in die grüne Kategorie eingeteilt. Für Bäbikon als Ortsbild nationaler Bedeutung erfolgt die Einstufung in die orange Kategorie.
Dialog mit der Denkmalpflege
Die Farbe Grün steht für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert. Neu genügt für Solaranlagen auf diesen Gebieten eine einfache Meldung an die Baubehörde, wenn die Anlage die Gestaltungsvorschriften vollumfänglich erfüllt. Die Beurteilung erfolgt durch die Gemeinde. Orange Gebiete markieren Dachlandschaften mit einem hohen Wert. In diesen Gebieten ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig. Rot markierte Gebiete stehen für einzigartige Dachlandschaften. Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind PV-Anlagen hier in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung.
Inskünftige Anwendung
Mit dieser neuen Bewilligungspraxis wird eine Vereinfachung und eine Lockerung des Bewilligungsprozesses erzielt und eine schnellere und einheitliche Abwicklung von PV-Gesuchen erreicht. Die neue Bewilligungspraxis für Solaranlagen wird inskünftig angewendet, heisst es in der Gemeindemitteilung.