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Polizeinews
26.07.2024

Kopfsprung ins Wasser endet im Spital

Wasserrettung und Notarzthubschrauber mussten im Salzmann-Hafen einen Verletzten bergen
Wasserrettung und Notarzthubschrauber mussten im Salzmann-Hafen einen Verletzten bergen Bild: Wasserrettung Vorarlberg
Bei einem Kopfsprung in den Bodensee hat sich ein 47-Jähriger am Donnerstagabend im Fussacher Bootshafen verletzt. Er musste von der Wasserrettung geborgen werden und wurde mit dem Notarzthubschrauber ins Spital eingeliefert.

Am Donnerstag ereignete sich gegen 19:35 Uhr beim Hafen «Salzmann» in Fussach ein schwerer Badeunfall. Ein 47-jähriger Mann sprang mit einem Kopfsprung vom Boot und dürfte dabei mit der Stirn auf dem Grund des Bodensees aufgeschlagen sein. Die Wassertiefe betrug ca. 2,2 Meter.

Verletzungen unbestimmten Grades

Durch den Sprung erlitt der Mann Verletzungen unbestimmten Grades. Der Verletzte musste durch die Wasserrettung geborgen und durch den Notarzt erstversorgt werden. Anschliessend erfolgte die Verbringung mittels Rettungshubschrauber C8 ins LKH Feldkirch.

Orthopäden und Sportchirurgen warnen schon seit langem vor dem Sprung ins seichte Wasser. Dennoch ist der Sprung in unbekannte Gewässer der häufigste Grund unter den sportbedingten Unfällen, die zu einer Querschnittlähmung führen. Betroffen sind statistisch gesehen durchschnittlich 28 Jahre alt. Selbstüberschätzung, Leichtsinn und Alkohol zählen zu den häufigsten Gründen dafür, dass Jugendliche gefährliche Sprünge wagen.

Rest des Lebens im Rollstuhl

Besonders tragische Folgen hat es, wenn dabei die Halswirbelsäule schwer verletzt wird: Bei einer Tetraplegie können die Betroffenen beide Arme und Beine gar nicht oder nur teilweise bewegen - das heißt, sie sitzen in den meisten Fällen für den Rest ihres Lebens im Rollstuhl.

Auch wenn viele Ratschläge wie eine Selbstverständlichkeit klingen - die Experten raten, Kindern möglichst früh folgende Verhaltensweisen ans Herz zu legen:

  • nie in unbekannte Gewässer springen,
  • die Tiefe des Wassers vor einem Sprung prüfen (sowohl im See, Fluss, Becken oder im Meer),
  • keine Kopfsprünge in flaches Wasser,
  • keine Mutproben,
  • kein Alkohol beim Baden.
rheintal24/gmh/vlpd