Herr Müller, was geschah in den Wochen vor den Sommerferien an der Schule Schmerikon wirklich?
Nachdem die Zusammenarbeit mit der Schuldirektorin immer schwieriger wurde, informierte Martin Stössel den Vorgesetzten der Schuldirektorin, Gemeinderat Becker, schriftlich über die Vorkommnisse und bat um eine Klärung. Am Dienstagnachmittag, 18. Juni, wurde Martin Stössel zu einer als Perspektivengespräch deklarierten Unterredung eingeladen.
Und was kam dabei heraus?
Zu Martin Stössels Überraschung ging es dabei in keiner Art und Weise um eine Klärung der strittigen Punkte in der Zusammenarbeit – sondern ausschliesslich um die Modalitäten der Trennung von ihm als Schulleiter der Oberstufe. Das erklärt wohl auch, warum bei diesem Gespräch die Schuldirektorin nicht anwesend war – dafür ein Rechtsvertreter der Gemeinde.
Welche Möglichkeiten wurden Herrn Stössel eröffnet?
Ihm wurden vier Varianten vorgelegt, die alle eine Gemeinsamkeit hatten: Sein Anstellungsverhältnis als Schulleiter sollte per 31. Dezember 2024 enden! Als Optionen bot ihm die Gemeinde eine freiwillige Kündigung an, die Kündigung durch die Gemeinde auf Ende 2024, eine Beendigung seiner Tätigkeit als Schulleiter per Ende Jahr mit gleichzeitiger Weiterbeschäftigung als Lehrperson bis zum Ende des Schuljahres – mit einem Pensum von lächerlichen sechs Lektionen pro Woche – und, wohl als Zückerchen gedacht, mit der Möglichkeit der Unterzeichnung einer Trennungsvereinbarung.
Was stand in dieser Trennungsvereinbarung?
Sie umfasste die folgenden Eckpunkte:
- Auflösung des Anstellungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen per 31. Juli 2025.
- Weiterarbeit als Schulleiter unter in einem weiteren Papier geregelten Auflagen bis 31. Dezember 2024.
- Verpflichtung zur Einarbeitung seiner Nachfolgerin im Monat Januar 2025.
- Freistellung ab Februar 2025 bis Ende Juli 2025 bei vollem Lohn.
- Daneben enthielt diese Vereinbarung auch detaillierte Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – wie zum Beispiel den genauen Zeitpunkt der Schlüsselabgabe, den genauen Wortlaut der Informationen, mit denen die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Öffentlichkeit über sein Ausscheiden aus dem Schuldienst informiert werden sollten.