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St. Gallen
31.07.2024

Trinkgelder nicht bestrafen

Bild: Adobe Stock/Archiv
Trinkgelder werden vom Servicepersonal als Zusatzeinnahme geschätzt. Doch jetzt will der Staat diese voll besteuern. Die SVP St.Gallen wehrt sich.

Die gesamte Fraktion der SVP hat im St.Galler Kantonsrat eine «einfache Anfrage» eingereicht. In dieser steht:

Gemäss Medienberichten plant das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine  Gesetzesänderung mit dem Ziel, Trinkgelder im Gastgewerbe vollumfänglich dem Lohn anzurechnen. Aktuell ist dies nur der Fall, wenn das Trinkgeld einen massgeblichen Teil des Lohns ausmacht. Das Trinkgeld ist wichtig für das Gastgewerbe, um auf einem angespannten Arbeitsmarkt genügend Personal zu finden. Bei den Mitarbeitenden ist es sehr beliebt und trägt zur hohen Servicequalität der Schweizer Gastronomie bei.

Trinkgeld als Teil des Lohns würde die Attraktivität des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt verringern sowie den Betrieben Mehrkosten für die Sozialabgaben und grossen administrativen Mehraufwand verursachen. Dies würde wohl zu höheren Preisen in der Gastronomie führen und aufgrund der bereits heute erschwerten Bedingungen das «Beizensterben» weiter beschleunigen.

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt die Regierung die Auffassung, dass Trinkgelder im Gastronomiebereich essenziell sind, einerseits für die Gäste, um ihre Anerkennung für den gebotenen Service auszudrücken und anderseits für das Personal, als willkommenes Entgelt in einer Branche mit eher tiefen Durchschnittslöhnen?
  2. Hat die Regierung offiziell Kenntnis von der Absicht des BSV, Trinkgelder vollumfänglich als Lohnbestandteil zu betrachten?
  3. Ist die Regierung bereit, im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen beim BSV vorstellig zu werden, bzw. bei der allfälligen Vernehmlassung zur Gesetzänderung sich dafür einzusetzen, dass die heutige Regelung bestehen bleibt?
MM, Linth24