Die Beschwerde der vier privaten Anbieter von Wohnungen gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wurde im März 2024 vom Zürcher Verwaltungsgericht abgewiesen. Gemäss der Revision dürfen in der Wohnzonen nicht alle Wohnungen eines Hauses als Business Apartments vermietet werden.
Das Verwaltungsgericht stufte diese Massnahme als zulässige Lösung ein, um eine Verdrängung von Erstwohnungen zu verhindern. Diesen Entscheid haben die Beschwerdeführer nun ans Bundesgericht weitergezogen, wie aus der am 2. August 2024 veröffentlichten Zwischenverfügung hervor geht.
Solange das Bundesgericht nicht über die Beschwerde entschieden hat, tritt die Revision nicht in Kraft. Bis wann das materielle Urteil vorliegt, ist offen.