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Schweiz
04.08.2024

Business Apartments – Beschwerde hängig

Das Bundesgericht muss sich mit der Zürcher Nutzungsplanung auseinandersetzen. (Themenbild)
Das Bundesgericht muss sich mit der Zürcher Nutzungsplanung auseinandersetzen. (Themenbild) Bild: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT
Eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Vermietung von Business Apartments in der Stadt Zürich erhält aufschiebende Wirkung. Das Bundesgericht hat das entsprechende Begehren von vier Beschwerdeführern gutgeheissen.

Die Beschwerde der vier privaten Anbieter von Wohnungen gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wurde im März 2024 vom Zürcher Verwaltungsgericht abgewiesen. Gemäss der Revision dürfen in der Wohnzonen nicht alle Wohnungen eines Hauses als Business Apartments vermietet werden.

Das Verwaltungsgericht stufte diese Massnahme als zulässige Lösung ein, um eine Verdrängung von Erstwohnungen zu verhindern. Diesen Entscheid haben die Beschwerdeführer nun ans Bundesgericht weitergezogen, wie aus der am 2. August 2024 veröffentlichten Zwischenverfügung hervor geht.

Solange das Bundesgericht nicht über die Beschwerde entschieden hat, tritt die Revision nicht in Kraft. Bis wann das materielle Urteil vorliegt, ist offen.

Keystone-SDA