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Lütisburg
06.08.2024
06.08.2024 11:54 Uhr

Rasenmähen und Co.: Ruhezeiten sind einzuhalten

Bei Arbeiten auf dem Grundstück, wie Rasenmähen, muss Rücksicht auf die Ruhezeit genommen werden.
Bei Arbeiten auf dem Grundstück, wie Rasenmähen, muss Rücksicht auf die Ruhezeit genommen werden. Bild: Pexels: Magic K
Im neusten Mitteilungsblatt der Gemeinde Lütisburg wird die Bevölkerung daran erinnert, lärmintensive Arbeiten über den Mittag und abends ab 19 Uhr zu unterlassen.

«Wir bitten die Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer sowie die Mieterinnen und Mieter von Liegenschaften, in Bezug auf lärmintensive Arbeiten auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Gartenarbeiten wie beispielsweise das Rasenmähen sowie Unterhalts- und Bauarbeiten sind auf die Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr zu beschränken. An Sonn- und Feiertagen sind Arbeiten grundsätzlich zu unterlassen.»

Gemeindekanzlei Lütisburg