Nebst dem Sondernutzungsplan zur Festlegung des Gewässerraums Luteren II, dessen Auflagefrist in der Zwischenzeit abgelaufen ist, wird aufgrund der geplanten Überbauung in der Rothenegg ein weiterer Sondernutzungsplan vorgezogen.
Vorgezogener Plan Ruezenbach
Dabei handelt es sich um den Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum Ruezenbach. Die Mitwirkung wurde mit dem Gesamtprojekt der Gewässerausscheidungen bereits im Laufe des letzten Herbstes durchgeführt. Die öffentliche Auflage erfolgt ab morgen Donnerstag. Auflagefrist: 8. August 2024 bis 6. September 2024. Die Unterlagen sind während der Auflage-frist ebenfalls auf der Website der Gemeinde (www.nesslau.ch/Neuigkeiten) einsehbar.
Persönliche Anzeige
Grundeigentümer im Umkreis des Planungsperimeters erhalten in diesen Tagen eine persönliche Anzeige. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Nesslau, Hauptstrasse 24, 9650 Nesslau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, werein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Teilstrassenplan Rietfaltlig
Ebenfalls zur öffentlichen Auflage bereit ist der Teilstrassenplan Rietfaltlig, nachdem innert der gesetzten Mitwirkungsfrist bis 10. Juli 2024 keine schriftlichen Eingaben eingereicht wurden.