Das Begehren lautet wie folgt:
Initiative zur Anpassung der Gemeindeordnung
Die Unterzeichnenden fordern, dass in der Gemeindeordnung folgender Artikel eingefügt wird:
"Dem fakultativen Referendum unterstehen:
a) Länger als sechs Monate dauernde Zweck- oder Nutzungsänderungen im Sinne einer Abkehr vom aktuellen Gebrauch von im Eigentum der Gemeinde stehenden:
- bebauten Grundstücken, deren Verkehrswert gemäss Schätzung der Gebäudeversicherung St.Gallen CHF 400'000 übersteigt,
- von unbebauten Grundstücken."
Das Komitee
Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Personen, ist ermächtigt, diese Initiative vorbehaltlos und gesamthaft mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Rückzugs in der Gemeinde Ebnat-Kappel stimmberechtigt sind, zurückzuziehen: Enrico Manna, Martin Bleisch, Sianka Zürcher, Rudolf Frey und Konrad Rüegg.
Drei Monate, um Unterschriften zu sammeln
Das Initiativbegehren wird in Anwendung von Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeordnung am 9. August 2024 in der Gemeindeinfo veröffentlicht. Die dreimonatige Frist zur Unterschriftensammlung beginnt am 10. August 2024. Das von mindestens 200 Stimmberechtigten unterzeichnete Initiativbegehren kann bis spätestens am 11. November 2024 eingereicht werden.