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Bütschwil-Ganterschwil: Anmelden fürs E-Voting

Stimmberechtigte der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil können sich jetzt für das E-Voting anmelden.
Stimmberechtigte der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil können sich jetzt für das E-Voting anmelden. Bild: brocku.ca
Ab dem 24. November können die Stimmberechtigten von Bütschwil-Ganterschwil elektronisch abstimmen. Dafür muss man sich anmelden.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil können ab der Abstimmung vom 24. November 2024 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren.

An- und abmelden jederzeit möglich

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

Gemeindekanzlei Bütschwil-Ganterschwil