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Lütisburg
20.08.2024
20.08.2024 09:34 Uhr

Lütisburg nimmt Stellung zum Hallenbad Bütschwil

Laut Gemeinde Lütisburg reicht die bestehende Wasserfläche für die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes.
Laut Gemeinde Lütisburg reicht die bestehende Wasserfläche für die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes. Bild: FDP Mosnang
Aufgrund der Kritik an ihr, nimmt die Gemeinde Lütisburg nun Stellung zum Hallenbad Bütschwil.

Im Wortlaut:
«Seit Jahren wird die Gemeinde Lütisburg kritisiert wegen der Haltung zum Hallenbad. Darum hier eine kurze Zusammenfassung…

Ist-Zustand 

Die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Lütisburg und ein Teil der Gemeinde Neckertal (sprich 2/3 der Bevölkerung der ursprünglichen Gemeinde Oberhelfenschwil gerechnet) sind Mitglied im Zweckverband Hallenbad Bütschwil. Die fehlenden Betriebskosten werden jährlich nach einem Schlüssel, der in der Zweckverbandsvereinigung festgehalten ist, aufgeteilt. Die Gemeinde BütschwilGanterschwil übernimmt als Standortgemeinde einen höheren Anteil.
Der Verwaltungsrat vom Hallenbad Bütschwil möchte zusammen mit der Sanierung auch eine Erweiterung des Hallenbades. Der Gemeinderat Lütisburg möchte das Hallenbad nur sanieren.

 Begründung Gemeinderat Lütisburg 

  • Die bestehende Wasserfläche reicht für die Mit-gliedsgemeinden des Zweckverbandes. Darum muss aus Sicht des Gemeinderates das Hallenbad nicht erweitert werden
  •  Die Wasserfläche reicht für das Schulschwimmen der beteiligten Zweckverbandsgemeinden.
  • Gemeinden, die nicht im Zweckverband sind, beteiligen sich bis jetzt nicht nach dem Verbraucherprinzip an den jährlichen Defizit- respektive Betriebskosten und möchten auch nicht Mitglied im Zweckverband werden.
  • Sofern alle Gemeinden, die das obligatorische Schulschwimmen im Hallenbad Bütschwil durchführen, sich an den jährlich anfallenden Kosten nach einem definierten Schlüssel beteiligen, kann der Gemeinderat einer Erweiterung zustimmen.
  • Die Kosten für eine Erweiterung sind für die Zweckverbandsgemeinden zu hoch. Nach einer Erweiterung werden auch höhere Betriebskosten anfallen.»
Gemeindekanzlei Lütisburg